Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten

Ayse Asar ist Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Außerdem ist sie in verschiedenen Gremien, Verbänden und Ausschüssen aktiv:

Deutsches Polen-Institut Darmstadt Kuratorium Mitglied keine
Freies Deutsches Hochstift Verwaltungs-
ausschuss
Mitglied keine
Gemeinnütziger
Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH
Kulturausschuss Mitglied und Vorsitzende keine
Goethe-Universität Frankfurt Hochschulrat Mitglied keine
Kerckhoff Klinik GmbH, Bad-Nauheim Aufsichtsrat Mitglied Sitzungsgeld: 1.200,00 Euro; zusätzl. Jahresvergütung 1.500,00 Euro
Hessisches Staatstheater Darmstadt Verwaltungs-
ausschuss
Mitglied keine
Hessisches Staatstheater Kassel Verwaltungs-
ausschuss
Mitglied keine
Hessisches Staatstheater Wiesbaden Verwaltungs-
ausschuss
Mitglied keine
Hessische Kulturstiftung Vorstand stv. Vorsitzende 6000 €
House of Energy Vorstand Mitglied  
Landesjugend-
sinfonieorchester Hessen gGmbH
Aufsichtsrat Mitglied und Vorsitzende keine
Leibniz-Institut Stiftung Hessische Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt Stiftungsrat Vorsitzende (als ständ. Vertr. der Ministerin) keine
Schloss Erbach Betriebsgesellschaft
gGmbH
Aufsichtsrat Mitglied und Vorsitzende keine
Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ Kuratorium Mitglied keine
Stiftung für Hochschulzulassung, Dortmund Aufsichtsrat Mitglied keine
Stiftung Kloster Eberbach, Eltville Kuratorium Mitglied keine
Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin Stiftungsrat stv. Mitglied keine
Stiftung Sigmund-Freud-Institut, Frankfurt Stiftungsrat Vorsitzende keine
Universitätsklinikum Frankfurt Schlichtungs-kommission
nach § 15 UniKlinG
Vorsitzende keine
Universitätsklinikum Gießen-Marburg Schlichtungs-
kommission nach § 25a Abs. 4 UniKlinG
Mitglied keine
Verein zur Förderung des interreligiösen Dialogs an der Goethe-Universität Vorstand Mitglied keine
Welterbe Grube Messel gGmbH Aufsichtsrat Mitglied und Vorsitzende keine
       

Ehemalige Mandate

     
Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH (FIZ),
Frankfurt am Main
Aufsichtsrat Mitglied (Februar 2019 bis März 2019) keine

Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung sind Vergütungen, die für eine oder mehrere genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.

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