Das Land Hessen fördert soziokulturelle Zentren und Initiativen. Ihnen geht es um die aktive Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, sie sind keine reinen Kulturanbieter. Die Zentren und Initiativen sehen sich als Orte für Demokratie und Dialog, für Prävention und Partizipation, für Mitmachen und Mitgestalten. Sie verstehen sich weniger als Ausrichter von großen und teuren Events, sondern ihr Fokus ist die offene und spartenübergreifende ganzjährige Kulturarbeit.
Mit dem "Modellprojekt Soziokultur" werden die Mittel durch das Ministerium bereitgestellt und über die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS Hessen e.V.) an die Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet. Mitglieder der LAKS werden direkt über die LAKS in das Verfahren einbezogen. Aber auch Einrichtungen und Initiativen, die nicht in der LAKS organisiert sind, können eine Projektförderung beantragen.
Voraussetzung zur Förderung
Grundlage für die Förderberechtigung sind unter anderem:
- gemeinnützige Organisation
- regelmäßiges sparten- und milieuübergreifendes Angebot und Unterstützung von selbstorganisierten Aktivitäten
- Förderung künstlerischer und kultureller Bewegungen „von unten“
- emanzipatorische und gesellschaftskritische Inhalte
- demokratische Entscheidungsstrukturen, Offenheit für Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsprozesse, Transparenz von Entscheidungsprozessen
- Netzwerk- und Kooperationsorientierung
- mehr als reine Veranstaltertätigkeit
Antragsstellung über die LAKS
Für den Antrag verwenden Sie bitte das entsprechende Formular. Es wird unbedingt eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan mit Nennung des Fehlbetrags benötigt. Ebenso muss der Antrag Nachweise über die genannten Förderkriterien enthalten. Antragsfrist ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Wir empfehlen, im Vorfeld einer Antragsstellung Kontakt mit der LAKS-Geschäftsstelle aufzunehmen, die das Verfahren koordiniert.