Projektförderung für die professionelle Freie Szene
Um das vielfältige hessische Musikleben zu erhalten und auszubauen, hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, die zum 1. April 2025 in Kraft tritt. Gefördert werden Projekte im Musikbereich mit Konzentration auf die nicht institutionell geförderte professionelle Freie Szene, soweit sie aus qualitativer und inhaltlicher Sicht im erheblichen Interesse des Landes Hessen stehen. Über die Förderwürdigkeit eines Projektes berät ein hierfür bestellter Fachbeirat, soweit der Förderantrag die formalen Kriterien erfüllt.
Bitte beachten Sie:
Projekte mit Amateuren können vom HMWK nicht gefördert werden. Amateurmusikvereine werden ausschließlich über die Verbände gefördert, denen sie angeschlossen sind.
Einzelkonzerte und einzelne musikalische Veranstaltungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert.
Antragsfristen
- 30. April 2025 für Projekte, die im 2. Halbjahr 2025 stattfinden sollen
- 31. Oktober 2025 für Projekte, die im ersten Halbjahr 2026 stattfinden sollen
Zur Antrastellung ist ausschließlich das untenstehende Online-Formular zu nutzen. Anträge, diergabe nicht einhalten, werden nicht angenommen.
Für den Antrag ist Folgendes nötig:
- Kurze, aussagefähige Projektbeschreibung (Bringen Sie auf den Punkt: Wer macht was in welchem Zeitraum? Was ist das Ziel? Wie wollen Sie es erreichen? Welche Mittel haben, was benötigen Sie dazu? Nach welchen Kriterien definieren Sie den Erfolg Ihres Projektes? Tipp: Zeigen Sie auf, wie Ihr Projekt Bezug nimmt auf den in der Förderrichtlinie beschriebenen Fördergegenstand und die förderpolitischen Ziele des Landes.)
- Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben sowie Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde
- Ggf. Erklärung zum Vorsteuerabzug