Eine Cartoonfigur mit Abrechnungen

Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung

Bestimmte Umsätze sind steuerfrei - auch in den Bereichen Wissenschaften und Forschung, Kunst und Kultur. Darunter fallen

  • das Hochschulwesen
  • wissenschaftliche Einrichtungen
  • Angelegenheiten der Kultur und ihre Förderung (z. B. Schauspiel, Tanz, Ballett, Artistik)
  • private Kunstschulen
  • Musikpflege (z. B. Musikerziehung, Instrumentalunterricht, Gesang)
  • Angelegenheiten der Literatur 

Genaueres regelt § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

So stellen Sie den Antrag

Sie können Ihren Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer ganz bequem per Online-Antrag erledigen. Oder sie füllen ein Formular aus und schicken es uns per Mail oder Post.

Wenn Sie den Online-Antrag nicht nutzen möchten, laden Sie sich bitte untenstendes Formular herunter, füllen es aus und schicken Sie es an uns.

Per Mail: UmsatzsteuerbefreiungenHMWK@HMWK.Hessen.de

Per Post:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Postfach 3260
65022 Wiesbaden

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