Bestimmte Umsätze sind steuerfrei - auch in den Bereichen Wissenschaften und Forschung, Kunst und Kultur. Darunter fallen
- das Hochschulwesen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- Angelegenheiten der Kultur und ihre Förderung (z. B. Schauspiel, Tanz, Ballett, Artistik)
- private Kunstschulen
- Musikpflege (z. B. Musikerziehung, Instrumentalunterricht, Gesang)
- Angelegenheiten der Literatur
Genaueres regelt § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Anträge auf Befreiung von der Umsatzsteuer nach den oben genannten Paragraphen und Bereichen können beim HMWK eingereicht werden. Stichtag ist der 1. August 2025. Bitte füllen Sie den Vordruck, der unten zum Download bereitsteht, vollständig aus und senden Sie ihn an UmsatzsteuerbefreiungenHMWK@HMWK.Hessen.de.