Ein Breakdancer tantzt unter einer Brücke

Kulturförderung in Hessen

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur fördert kulturelle Initiativen und Institutionen sowie Kulturschaffende und deren Projekte.

Schnelleinstieg

Sie wissen schon, welches Programm für Sie in Frage kommt? Dann finden Sie hier die direkten Links.

Hier finden Sie Infos zu

  • Hessisches Atelierprogramm
  • Ottilie-Roederstein-Stipendien
  • Autorenresidenzen
  • Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren.
  • Stipendien für Arbeitsaufenthalte im Ausland
  • Deutsche Künstlerhilfe

Hier finden Sie Infos zu Projektförderungen im Bereich

  • Theater
  • Bildende Kunst
  • Musik
  • Filmförderung
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Literatur

Wir fördern Kulturelle Bildung mit verschiedenen Programmen wie dem Kulturkoffer und den LandKulturPerlen.

Das Land Hessen fördert soziokulturelle Zentren und Initiativen.

Das Land Hessen stellt jährlich Mittel zur Förderung des internationalen Kulturaustauschs zur Verfügung.

Das Ministerium unterstützt Vereine bei dem Erhalt und der Pflege des Brauchtums in Hessen und die regionale Kulturarbeit.

Das Ministerium setzt sich die Stärkung und den Ausbau kultureller Angebote in ländlichen Räumen zum Ziel.

Das Land Hessen fördert mit dem kulturellen Raumprogramm Projekte, die an ungewöhnlichen Orten möglichst vielen Menschen in Hessen die Möglichkeit eröffnen, kulturelle Angebote zu erleben oder selbst zu gestalten.

Das Land Hessen fördert die kommunalen Museen über den Kommunalen Finanzausgleich. Die privaten Museen erhalten Projektfördermittel.

Hessenbonus

In einer Heizung stecken Geldscheine

FAQ

Fragen und Anworten zum "Hessenbonus"

Was ist der "Hessenbonus" und wie ich beantrage ich ihn? Wir haben die Antworten.

Museumsförderung

Blick in die Dauerausstellung des Stadt- und Industriemuseums Rüsselsheim: Man sieht einen Oldtimer und Bronzebüsten

Kommunal und privat

Museumsförderung

Hessen fördert die kommunalen Museen über den Kommunalen Finanzausgleich. Die privaten Museen erhalten Projektförderung.

Häufig gestellte Fragen

Das Zuwendungsverfahren unterliegt der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 23 und § 44 mit entsprechenden Verwaltungsvorschriften, die in den Allgemeinen Nebenbestimmungen ausgeführt sind. Die wesentlichen Inhalte dieser Bestimmungen fassen wir hier für Sie zusammen:

Zuwendungen dürfen nur für Zwecke gewährt werden, an denen das Land Hessen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.

Antragsfähig sind nur Projekte, die bis auf die für die Antragsstellung notwendigen Unterlagen noch nicht begonnen wurden. Als Projektbeginn (auch „Maßnahmenbeginn“ genannt) zählt beispielsweise der Abschluss eines Vertrags oder ein anderes Eingehen von finanziellen Verpflichtungen. Besonders wichtig ist: Das Projekt darf grundsätzlich erst nach Erhalt eines schriftlichen Bewilligungsbescheides begonnen werden, nicht direkt nach Antragsstellung. Das Projekt muss bis Ende des laufenden Jahres beendet und abgerechnet sein (zum Verwendungsnachweis siehe unten).

Um prüfen zu können, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, bedarf es zunächst eines schriftlichen Antrags, in dem das Vorhaben möglichst präzise beschrieben und die beabsichtigte Finanzierung dargelegt werden muss. Der Antrag ist möglichst frühzeitig, in der Regel mindestens 10 Wochen vor dem beabsichtigten Projektbeginn zu stellen.

Dafür stehen auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst im Bereich „Kulturförderung“ Antragsformulare zur Verfügung. Bitte lesen Sie sich die Beschreibungen zu den Förderprogrammen durch und beachten Sie auch die weiterführenden aktuellen Informationen.

Bei Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro kann mit dem Projekt ohne gesonderte Genehmigung mit dem Eingang des Antrags beim HMWK begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Dasselbe gilt für Zuwendungen für sich wiederholende gleichartige Vorhaben. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die seit mindestens drei Jahren stattfinden und für die im vorhergehenden Bewilligungszeitraum bereits Zuwendungen bewilligt wurden (z.B. jährlich stattfindende Kulturfestivals). In allen anderen Fällen muss ein formloser Antrag auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Erst wenn dieser vom HMWK genehmigt ist, dann mit dem Projekt begonnen werden, bevor das HMWK über die Zuwendung entschieden hat. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung entsteht dadurch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht.

Wann wir Ihnen eine Zu- oder Absage mitteilen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wir müssen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben prüfen, eventuell sind Nachforderungen notwendig. Wenn formal eine Förderung möglich ist, muss die Fördersumme vor dem Hintergrund der jeweiligen Förderbudgets festgesetzt werden und das formale Verfahren einer Bewilligung eingeleitet werden, was wiederum einige Zeit in Anspruch nimmt.

Der Antrag beinhaltet eine Projektbeschreibung. Diese muss die Idee des Vorhabens und seine Umsetzung darstellen und sollte eine Zeitplanung enthalten. Beantworten Sie nach Möglichkeit die W-Fragen: Wer macht was mit wem wo warum wozu auf welche Weise? Diese Beschreibung benötigen wir für eine Einschätzung, ob das Vorhaben im Landesinteresse ist und unseren Fördervorgaben entspricht.

Beachten Sie dabei, dass es einen Unterschied geben kann zwischen Projektzeitraum und Durchführungszeitraum, bzw. Veranstaltungszeitraum: Zum Beispiel kann eine Ausstellung für zwei oder drei Wochen geöffnet sein oder Aufführungen finden an einem bestimmten Wochenende statt – das ist der Veranstaltungszeitraum. Der Projektzeitraum beschreibt aber die gesamte Projektzeit, also inklusive Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen. Das Projekt muss bis zum Ende des Förderjahres abgeschlossen werden, überjährige Förderungen sind nicht möglich.

In der Regel kann eine Landesförderung nur zugesprochen werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Projekt nicht ohne eine solche Förderung durchgeführt werden kann. D.h. Sie müssen uns darstellen, dass Ihnen zur Umsetzung des Projektes eine Summe fehlt, die dann die bei uns beantragte Fördersumme ergibt. Die Landesförderung ist nachrangig, das heißt Eigenmittel und/oder Mittel von anderen Drittmittelgebern sind zuerst einzuplanen.

Daher ist ein weiterer entscheidender Bestandteil des Antrags der so genannte Kosten- und Finanzierungsplan, zu dem vor allem die folgenden Punkte zu beachten sind:

Der Kosten- und Finanzierungsplan besteht aus einer aufgegliederten Berechnung aller mit dem Zuwendungszweck (dem Projekt) zusammenhängenden Ausgaben und einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung (Einnahmen). Ausgaben liegt immer ein tatsächlicher Geldfluss, also eine Barzahlung, eine Überweisung, eine Lastschrift o.ä., zugrunde. Kosten, also bspw. Abschreibungen, kalkulatorische Mieten oder nicht kassenwirksame Stundenlöhne, mit denen der Gegenwert der ehrenamtlichen Leistung messbar gemacht werden soll, sind nicht zuwendungsfähig und sollten deshalb von Beginn an nicht in die Kalkulation einfließen, also auch nicht im Finanzierungsplan erscheinen.

Der Kosten- und Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Posten dürfen im Laufe des Projekts nur ausnahmsweise und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen überschritten werden. Insbesondere dürfen die Gesamtausgaben dadurch nicht steigen. Es ist daher wichtig, bereits in der Planung alle Beträge so genau wie möglich zu ermitteln. Soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, ist daher z.B. die Einholung von Vergleichsangeboten zu empfehlen. Sollten sich im Projektverlauf Einzelpositionen in vertretbarem Maße verändern oder verschieben, besteht eine Mitteilungspflicht mit angepasstem Finanzierungsplan. Sie müssen uns grundsätzlich unaufgefordert über Änderungen Ihres Vorhabens – inhaltlich und/oder finanziell – informieren.

Der Finanzierungsplan muss in Einnahmen (inkl. der beantragten Zuwendung) und Ausgaben ausgeglichen sein. Zuwendungen dürfen nämlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Davon kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn anhand der Antragsunterlagen ersichtlich ist, dass die weiteren Drittmittel bereits zugesagt wurden. Um das beurteilen zu können, müssen auch die Einnahmepositionen aufgeschlüsselt und plausibel dargelegt werden. Markieren Sie also unbedingt, welche weiteren Fördermittel oder Eigenmittel Sie einplanen und ob hierfür bereits eine Bestätigung vorliegt.

In der Regel sprechen wir nur Förderungen in Höhe von bis zu 50% der Gesamtkosten aus, Ausnahmen sind möglich, sofern das Projekt ein besonderes Landesinteresse erfüllt.

Zu den Einnahmen zählt auch ein dem Eigeninteresse des Antragstellers entsprechender Eigenanteil, der eingebracht werden sollte.

Wird das Projekt bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Diesem sind Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen beigefügt, die Sie bitte lesen und befolgen müssen.

Dem Bewilligungsbescheid können Sie entnehmen, ob Ihnen die Mittel automatisch ausgezahlt werden (in der Regel bei Fördersummen bis 10.000 Euro der Fall) oder von Ihnen abgerufen werden müssen. Auszahlungen für Ihr Projekt erfolgen auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bei einem Mittelabrufverfahren sind die abgerufenen Mittel innerhalb der nächsten zwei Monate zu verausgaben. Kalkulieren Sie daher genau, welcher Mittelabfluss binnen 60 Tagen zu erwarten ist und rufen Sie nicht mehr Mittel ab. Sie können jederzeit weitere Mittelabrufe tätigen.

Auf die Förderung durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist in angemessener Form hinzuweisen. Bitte beachten Sie dazu die Nebenbestimmungen.

Über inhaltliche und finanzielle Änderungen müssen Sie uns unaufgefordert zeitnah informieren.

Wird das Projekt bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Diesem sind Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen beigefügt, die Sie bitte lesen und befolgen müssen.

Dem Bewilligungsbescheid können Sie entnehmen, ob Ihnen die Mittel automatisch ausgezahlt werden (in der Regel bei Fördersummen bis 10.000 Euro der Fall) oder von Ihnen abgerufen werden müssen. Auszahlungen für Ihr Projekt erfolgen auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Bei einem Mittelabrufverfahren sind die abgerufenen Mittel innerhalb der nächsten zwei Monate zu verausgaben. Kalkulieren Sie daher genau, welcher Mittelabfluss binnen 60 Tagen zu erwarten ist und rufen Sie nicht mehr Mittel ab. Sie können jederzeit weitere Mittelabrufe tätigen. Auf die Förderung durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist in angemessener Form hinzuweisen. Bitte beachten Sie dazu die Nebenbestimmungen.

Über inhaltliche und finanzielle Änderungen müssen Sie uns unaufgefordert zeitnah informieren.

Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung wird bis zu einer Zuwendungshöhe von 10.000 Euro ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen. Ein solcher einfacher Verwendungsnachweis besteht aus

  • einem Sachbericht
  • der Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des bewilligten Finanzierungsplanes.

Bei einer Zuwendungshöhe von mehr als 10.000 Euro müssen Sie zusätzlich zu diesen Dokumenten eine Einzelpostenliste vorlegen, aus der sich alle Zahlungen nach Tag, Empfänger/ Empfängerin/Einzahler/ Einzahlerin sowie Grund und Höhe ergeben.

Alle Belege über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sind für eine eventuelle Überprüfung durch die Bewilligungsbehörde oder den Hessischen Rechnungshof für die Dauer von fünf Jahren nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Die Aufbewahrungspflicht gilt unabhängig davon, ob die Belege bereits mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt wurden.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an Kulturfoerderung@HMWK.Hessen.de

Neue Richtlinie

Szene aus einem Theater-Integrationsprojekt: Die Darstellerinnen und Darsteller sind wie Hexen und Zauberer verkleidet, tragen bunte Kostüme und lange Perrücken und stehen lachend zusammen

Weniger Bürokratie

Die neue Richtlinie für die Förderung von Kunst und Kultur

Mit einer neuen Richtlinie vereinfachen wir den Zugang für Kreative, Initiativen und Vereine zu Fördergeld des Landes.

Kulturelle Bildung

Mädchen steht in einem Atelier und schaut auf ein Plakat mit Farbmischungen; die Leinwand ist noch leer

Lust auf Kultur machen

Kulturelle Bildung

Kulturelle Bildung vermittelt jungen Menschen Kreativität, Teamgeist, Anstrengung und Stolz auf das Erreichte. Das fördern wir mit verschiedenen Programmen.

EIn Pokal vor grauem Hintergrund

Herausragend

Wettbewerbe und Auszeichnungen

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst fördert mit verschiedenen Wettbewerben und Preisen Verdienste um Kultur und Forschung.

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