Seit 75 Jahren betreuen die Staatlichen Schlösser und Gärten in Hessen einzigartige Zeugnisse der Landesgeschichte. Sie werden als Kulturerbe von Generation zu Generation weitergegeben. Darunter befinden sich ehemalige fürstliche Residenzen, Orte der Klosterkultur, Ensembles der Gartenkunst und viele einzelne Denkmale.
© Hannes Becker
Erleben und bewahren
Staatliche Schlösser und Gärten Hessen
Die Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen bewahren ein historisches Erbe, das den Bürgerinnen und Bürgern gehört. Als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ist sie Dienstleisterin für 48 Liegenschaften im ganzen Land, die 2.000 Jahre Geschichte umspannen. Einige davon gehören zum Kulturerbe der Menschheit, ausgezeichnet von der Organisation der Vereinten Nationen (UNESCO).
Die gesetzlich verankerte Aufgabe ist es, diesen gemeinschaftlichen Schatz an Kulturgütern zu hüten. Schlösser, Gärten, Parks, Klosteranlagen, Burgruinen, bauliche Kleinodien und einzelne Kunstwerke zu erhalten und zu betreuen, zu erforschen und sie in die Landesentwicklung einzubringen.