Säurefraß, Schimmelbildung, Verschmutzungen durch Staub und Schadtiere, mechanische Verformungen – das schriftliche Kulturgut in den hessischen Archiven und Bibliotheken ist von vielfältigen Schäden bedroht und bereits beschädigt. Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) hat in ihren „Bundesweiten Handlungsempfehlungen“ (2015) nachhaltig die Aufgaben aufgezeigt, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam zum Originalerhalt des schriftlichen Kulturguts bewältigen müssen, um dem drohenden und bereits fortschreitenden Verlust des kulturellen Gedächtnisses in den Archiven und Bibliotheken entgegenzuwirken.
Kulturelles Erbe dauerhaft sichern
Um das kulturelle Erbe Hessens dauerhaft zu sichern und damit für zukünftige Generationen zu erhalten, stellt die Hessische Landesregierung vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers im Jahr 2025 für Maßnahmen zum Originalerhalt von Archiv- und Bibliotheksgut Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Millionen Euro (abzgl. der Aufwendungen für die Administration des Landesprogramms) bereit.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur fördert entsprechende Projekte mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten. Antragsberechtigt sind öffentliche Archive und Bibliotheken in Trägerschaft des Landes Hessen, der hessischen Hochschulen, der Landkreise, Städte, Gemeinden und Kirchen in Hessen sowie Archive und Bibliotheken des öffentlichen und des privaten Rechts.
Woher bekomme ich Informationen?
Ausführliche Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen, den allgemeinen und spartenspezifischen Förderkriterien sowie zum Verfahren sind der Förderrichtlinie des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur zur Förderung von Maßnahmen zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Hessen (Landesprogramm Bestandserhaltung) zu entnehmen.
Die beim Hessischen Landesarchiv eingerichtete und in Kooperation mit den Bibliotheken arbeitende Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen (KBH) berät zu den Fördervoraussetzungen sowie zum Antragsverfahren und stellt die erforderlichen Informations- und Antragsmaterialien bereit.
Anträge auf Förderung von Maßnahmen zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Hessen sind bis zum 15. Februar 2025 über den Online-Antrag bei der Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen einzureichen.