In Hessen gibt es viele Möglichkeiten, den eigenen Studienwunsch in die Tat umzusetzen. Folgende Informationen sollen Ihnen den Hochschulzugang in unserem Bundesland transparenter machen und die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner nennen.
Hochschulzugang
Der Hochschulzugang ist in Paragraph 60 des Hessischen HochschulgesetzesÖffnet sich in einem neuen Fenster vom 14. Dezember 2021 (GVBl. 2021, 931), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Juni 2023 (GVBl. S. 456, 472), geregelt. Die Qualifikation für ein Studium wird nachgewiesen durch
- die allgemeine Hochschulreife,
- die fachgebundene Hochschulreife,
- die Fachhochschulreife
- eine Meisterprüfung oder einen vergleichbaren Fort- oder Weiterbildungsabschluss (s. Unterpunkt „Beruflich Qualifizierte“)
- einen mittleren Schulabschluss in Verbindung mit dem Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung mit Gesamtnote 2,5 oder besser abgeschlossen wurde (kurz: „Qualifizierter Abschluss einer Berufsausbildung“, s. Unterpunkt „Beruflich Qualifizierte“)
Zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen berechtigt die allgemeine Hochschulreife sowie die Meisterprüfung oder ein der Meisterprüfung gleichgestellter Fortbildungsabschluss.
Die fachgebundene Hochschulreife erlaubt ein Studium einer bestimmten Fachrichtung unabhängig von der Hochschulart.
Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder zu einem Studium in einem gestuften Studiengang an einer Universität in Hessen. Das gilt gleichermaßen für den mittleren Schulabschluss in Verbindung mit dem qualifizierten Abschluss einer Berufsausbildung.
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen
Die Hochschulen in Hessen sind daran interessiert, Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus anderen Bundesländern, aus Ländern der Europäischen Union sowie anderer Staaten zu gewinnen. Dabei wird geprüft, ob eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine vergleichbare Vorbildung vorliegt, die den Zugang an eine Hochschule in Hessen ermöglicht.
Über die Anerkennung von Vorbildungsnachweisen, die an Schulen in anderen Bundesländern erworben worden sind, entscheidet das Hessische Kultusministerium oder das staatliche Schulamt in Darmstadt. Denn es gibt Hochschulzugangsberechtigungen, die zunächst lediglich in einem bestimmten Bundesland oder nur in einigen Bundesländern zum Studium berechtigen.
Bei Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Vorbildungsnachweisen wird geprüft, ob diese als vergleichbar zu einer der oben genannten Hochschulzugangsberechtigungen angesehen werden können.
Alle Fragen zum Hochschulzugang beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Studierendensekretariaten oder Studienbüros und in den Akademischen Auslandsämtern. Die hessischen Hochschulen haben ihre Webseiten mit einer Fülle von Informationen zum Bewerbungsverfahren ausgestattet. Diese Informationen können Sie als künftige Studienbewerberinnen und Studienbewerber gezielt abrufen. Dort erfahren Sie auch, ob vor Beginn eines bestimmten Studiums ein Praktikum absolviert werden muss oder ob besondere Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen.