Mit der Exzellenzstrategie stärken Bund und Länder die universitäre Spitzenforschung. Gefördert werden Exzellenzcluster zu bestimmten Forschungsfeldern und Exzellenzuniversitäten als strategische Unterstützung herausragender Universitätsstandorte.
Die Exzellenzstrategie besteht aus zwei Teilen (Förderlinien): Den Exzellenzclustern und den Exzellenzuniversitäten.
Die Exzellenzcluster
Mit den Exzellenzclustern fördern Bund und Länder international wettbewerbsfähige Forschungsfelder in Universitäten, auch in Kooperation mit anderen Universitäten oder Forschungseinrichtungen. Die Anträge werden in einem wettbewerblichen Verfahren von der Deutschen Forschungsgemeinschaft begutachtet und ausgewählt. Das Verfahren ist zweistufig organisiert. Neuanträge werden in der Skizzenphase begutachtet und bei Erfolg zur Vollantragstellung aufgefordert. Zu den insgesamt 98 Vollanträgen in der nun laufenden zweiten Wettbewerbsphase zählen 57 bestehende und 41 neue Vorhaben. Hessen bewirbt sich mit fünf neuen Anträgen und zwei Fortsetzungsanträgen. Bundesweit können bis zu 70 Exzellenzcluster mit je drei bis zehn Millionen Euro jährlich gefördert werden.
Die hessischen Clustervorhaben
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat sieben hessische Clustervorhaben aufgefordert, einen Vollantrag im Rahmen der Exzellenzstrategie zu stellen.
Die Entscheidung über die Förderung als Exzellenzcluster fällt im Mai 2025. Die Förderung beginnt am 1. Januar 2026 und geht über sieben Jahre.
Hessen hat die Clustervorhaben auf der Zielgeraden unterstützt: Alle Initiativen, die die erste Skizzenphase erfolgreich überbestanden haben, konnten eine mit bis zu drei Millionen Euro ausgestattete LOEWE-Professur einrichten. Um die Bereiche zu stärken, bei denen nach der ersten Begutachtung noch Optimierungsbedarf bestand, wurden zusätzlich insgesamt 1,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt flossen in die Clustervorhaben seit Beginn 2024 über zwölf Millionen Euro.