Eine Person im gelben Oberteil, von der man nur die Arme sieht, sitzt am Tisch vor einem aufgeklappten Laptop

Das Onlinezugangsgesetz

Was ist das OZG?

Das OZG möchte es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und andere Verwaltungen ermöglichen, Verwaltungsleistungen online abwickeln zu können. Die Verwaltungsleistungen sollen dafür über verknüpfte Verwaltungsportale, in Hessen dem hessischen VerwaltungsportalÖffnet sich in einem neuen Fenster, angeboten und abgerufen werden können. Die Authentifizierung der Antragstellenden erfolgt, sofern im jeweiligen Prozess erforderlich, über Nutzerkonten des Bundes: Deutschland IDÖffnet sich in einem neuen Fenster oder Mein UnternehmenskontoÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die Verwaltungsverfahren müssen dann nicht mehr analog abgewickelt werden, sondern die Bescheide oder die Kommunikation kann direkt in die daran angeknüpften Postfächer gesendet werden, sodass ein volldigitaler und rechtssicherer Prozess vom Antrag bis zum Bescheid möglich ist. Auch die Bezahlung erfolgt digital.

Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO)

Wenn Sie zum Beispiel in einem anderen Land arbeiten und sich Ihre beruflichen Qualifikationen dort anerkennen lassen möchten, können Sie sich auf dem Your Europe Portal Öffnet sich in einem neuen Fensterüber Voraussetzungen informieren und ggf. auch schon einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Die EU-weite Verknüpfung von Informationen und Onlineanträgen wird durch die SDG-VO begünstigt.

In der Zukunft sollen die Arbeitsabläufe aller (europäischen) Behörden Ende-zu-Ende digitalisiert sein und die Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale zur Verfügung stehen.

Registermodernisierung 

Die Vernetzung der Behörden wird durch die Registermodernisierung ermöglicht. Die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sollen Anträge online stellen können und ihre Daten möglichst nur noch einmal („once only“) bei einer Behörde hinterlegen müssen. Durch die Vernetzung ausgewählter Register sollen andere Behörden diese Informationen dann einfach abrufen können. Hierfür wird eine bundes- und europaweite Kommunikationsinfrastruktur aufgebaut: Das National Once Only Technical System (NOOTS) auf Bundesebene und das Once Only Technical System (OOTS) auf Europäischer Ebene.

Beispiel:

Ein Abiturient aus Hessen möchte sich an mehreren Universitäten, unter anderem in Frankreich, bewerben. Anstatt sein Abiturzeugnis mehrfach abstempeln zu lassen, zu übersetzen und zu verschicken, fragt die französische Universität das Abiturzeugnis bei der ausstellenden Schule an.

Hierzu stellt sie eine Anfrage über das OOTS an die ausstellende Schule.

Das OOTS prüft die Berechtigung der anfragenden Stelle und leitet die Anfrage an die ausstellende Schule weiter.

Diese stellt die angeforderten Daten bereit und übermittelt sie über das OOTS an die anfragende Hochschule.

Die Datenübermittlung wird im so genannten Datenschutzcockpit protokolliert. Darüber kann der Studieninteressierte später prüfen, welche Hochschule wann und zu welchem Zweck auf seine Daten zugegriffen hat.

Zur Identifizierung der Personen werden die Identifikationsnummer (IDNr.) und klar definierte Stammdaten verwendet, die im Rahmen der Registermodernisierung eingeführt werden.

Das gleiche gilt für die deutschen Universitäten. Auch diese können die Hochschulzugangsberechtigung über das NOOTS abrufen.

Das HMWK setzt sich für die Realisierung dieser Vision in länderübergreifenden Arbeitsgruppen für die Hochschulen ein. 

Online-Anträge

In diesen Bereichen, um die sich das HMWK kümmert, sind Online-Anträge möglich.

Wenn Sie Fachkraft in Tageseinrichtungen für Kinder,  Kindheitspädagoge, Heil- oder Sozialpädagoge sind und Ihre Qualifikationen im Ausland erworben haben, können Sie Ihre Qualifikationen durch das HMWK online anerkennen lassen. 

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg und eine sichere Existenz, sie bringt aber auch zunächst finanzielle Belastungen mit sich. Anträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann man online stellen.

Auch die Hochschulen sind vom OZG, der SDG-VO und der Registermodernisierung betroffen. Hier werden größere Digitalisierungsvorhaben umgesetzt, die das HMWK auf Bundes- und Landesebene begleitet. So sind bereits die Bewerbung und das Einschreiben für ein Studium an den hessischen Hochschulen über Verwaltungsportale auffindbar. 

Verschiedene Anträge können beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen digital eingereicht werden. Wenn Sie zum Beispiel ein denkmalgeschütztes Haus und für dieses Erhaltungsmaßnahmen finanziert haben, können Sie den Antrag auf  „Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Denkmalen“ stellen.

Einige Anträge werden durch die Kommunen bearbeitet, etwa Genehmigungen für Änderungen an Denkmalen (§18 HDSchG). Für die Pflege der Einträge im Verwaltungsportal und die digitalen Antragsstrecken sind die Kommunen verantwortlich. 

Hessen hatte in der ersten Umsetzungswelle des OZG die Themenfeldführung für den Bereich Steuern und Zoll inne. In diesem Kontext ist der Onlinedienst Kulturgutausfuhr entstanden. Dieser ermöglicht es interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Institutionen, eine Ausfuhrgenehmigung für ein oder mehrere Kulturgüter zu beantragen. 

Viele Anträge auf Projektförderungen oder Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler sind online möglich. 

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