Eine Figur der Justizia, wie sie die Waage hält

Gesetze und Verordnungen für die Kultur

Archivrecht

Bibliotheksrecht

Denkmalschutzrecht

Einkommenssteuergesetz

Kulturgüterschutzrecht

Steuertipp für Erbende

Unter bestimmten Voraussetzungen beibt bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer der Übergang von Kunstgegenständen, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen und Archive mit 60 Prozent ihres Wertes steuerfrei (§ 13 Abs.1 Nr. 2 Buchst. a) in Verbindung mit Abschnitt 13.2 Abs. 3 Erbschaftssteuer-Richtlinien (ErbStR) 2011).

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