Sammlung
Gesetze und Verordnungen für die Kultur
Bibliotheksrecht
Denkmalschutzrecht
Einkommenssteuergesetz
Kulturgüterschutzrecht
Steuertipp für Erbende
Unter bestimmten Voraussetzungen beibt bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer der Übergang von Kunstgegenständen, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen und Archive mit 60 Prozent ihres Wertes steuerfrei (§ 13 Abs.1 Nr. 2 Buchst. a) in Verbindung mit Abschnitt 13.2 Abs. 3 Erbschaftssteuer-Richtlinien (ErbStR) 2011).