Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten

Timon Gremmels ist Hessens Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Außerdem ist erin verschiedenen Gremien, Verbänden und Ausschüssen aktiv:

Kraft seines Amtes

InstitutionGremiumFunktionEinkünfte / Entschädigung pro Jahr
BundesratPlenumstellv. Mitglied60 Euro pro Sitzung
BundesratAusschuss für KulturfragenMitglied60 Euro pro Sitzung
Deutsche Akademie für Sprache u. Dichtung e.V.Kuratorium1. Sitz im Kuratoriumkeine
Deutsches MuseumKuratoriumMitgliedkeine
Deutsches Nationalkomitee für DenkmalschutzKomiteeMitgliedkeine
Documenta und Museum
Fridericianum Veranstaltungs GmbH
Aufsichtsratstv. Vorsitz25,56 Euro
je Sitzung
Dresden Frankfurt Dance Company gGmbHAufsichtsratMitgliedkeine
Emil von Behring und Wilhelm Conrad Röntgen-StiftungKuratoriumVorsitzkeine
Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH (FIZ FFM)AufsichtsratMitgliedkeine
Gemeine Wissenschaftskonferenz (GWK)PlenumMitgliedkeine
Gesellschaft der Freunde und Förderer des Jüdischen Museums e.V.KuratoriumMitgliedkeine
Hessen AgenturAufsichtsratMitgliedkeine
HessenFilm und Medien GmbHAufsichtsratVorsitzkeine
Hessenstiftung - Familie hat ZukunftBeiratMitgliedkeine
Hessische KulturstiftungStiftungsratstv. Vorsitzkeine
House of EnergyVorstandMitgliedkeine
IGH - Initiative Gesundheitsindustrie HessenLenkungskreisMitgliedkeine
Kulturstiftung der LänderStiftungsratMitgliedkeine
Leibniz Institut Stiftung Hessische Friedens- und KonfliktforschungStiftungsratVorsitzkeine
LIF SAFEKuratoriumVorsitzkeine
Staatstheater KasselVerwaltungsausschussMitglied, ggf. Vorsitz (im Wechsel mit Vertretung der Sitzstadt)keine
Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK)PlenumMitgliedkeine
Stiftung Fritz-Bauer-InstitutStiftungsratstv. Vorsitzkeine
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbHGesellschafter-versammlungVertretung des Gesellschafters Land Hessenkeine
Vietnamesisch-Deutsche UniversitätUniversitätsratstv. Vorsitzkeine
WissenschaftsratVollversammlung, VerwaltungskommissionMitgliedkeine
Zentrum für Verantwortungsvolle DigitalisierungLenkunsausschussMitgliedkeine

Nicht Kraft seines Amtes:

  • Mitglied im Kreistag des Landkreises Kassel (260 Euro)

Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.

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