Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten

Timon Gremmels ist Hessens Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Außerdem ist erin verschiedenen Gremien, Verbänden und Ausschüssen aktiv:

Kraft seines Amtes

Institution Gremium Funktion Einkünfte / Entschädigung pro Jahr
Bundesrat Plenum stellv. Mitglied 60 Euro pro Sitzung
Bundesrat Ausschuss für Kulturfragen Mitglied 60 Euro pro Sitzung
Deutsche Akademie für Sprache u. Dichtung e.V. Kuratorium 1. Sitz im Kuratorium keine
Deutsches Museum Kuratorium Mitglied keine
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz Komitee Mitglied keine
Documenta und Museum
Fridericianum Veranstaltungs GmbH
Aufsichtsrat stv. Vorsitz 25,56 Euro
je Sitzung
Dresden Frankfurt Dance Company gGmbH Aufsichtsrat Mitglied keine
Emil von Behring und Wilhelm Conrad Röntgen-Stiftung Kuratorium Vorsitz keine
Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH (FIZ FFM) Aufsichtsrat Mitglied keine
Gemeine Wissenschaftskonferenz (GWK) Plenum Mitglied keine
Gesellschaft der Freunde und Förderer des Jüdischen Museums e.V. Kuratorium Mitglied keine
Hessen Agentur Aufsichtsrat Mitglied keine
HessenFilm und Medien GmbH Aufsichtsrat Vorsitz keine
Hessenstiftung - Familie hat Zukunft Beirat Mitglied keine
Hessische Kulturstiftung Stiftungsrat stv. Vorsitz keine
House of Energy Vorstand Mitglied keine
IGH - Initiative Gesundheitsindustrie Hessen Lenkungskreis Mitglied keine
Kulturstiftung der Länder Stiftungsrat Mitglied keine
Leibniz Institut Stiftung Hessische Friedens- und Konfliktforschung Stiftungsrat Vorsitz keine
LIF SAFE Kuratorium Vorsitz keine
Staatstheater Kassel Verwaltungsausschuss Mitglied, ggf. Vorsitz (im Wechsel mit Vertretung der Sitzstadt) keine
Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) Plenum Mitglied keine
Stiftung Fritz-Bauer-Institut Stiftungsrat stv. Vorsitz keine
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH Gesellschafter-versammlung Vertretung des Gesellschafters Land Hessen keine
Vietnamesisch-Deutsche Universität Universitätsrat stv. Vorsitz keine
Wissenschaftsrat Vollversammlung, Verwaltungskommission Mitglied keine
Zentrum für Verantwortungsvolle Digitalisierung Lenkunsausschuss Mitglied keine

Nicht Kraft seines Amtes:

  • Mitglied im Kreistag des Landkreises Kassel (260 Euro)

Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.