Ein Laptop auf einem Tisch, daneben liegt ein in Leder eingeschlagenes Buch mit einem Kompass auf dem Buchtitel

Hessisches Literaturstipendium

Zur Vertiefung der interkulturellen Kontakte wurde 2005 das Hessische Literaturstipendium ins Leben gerufen. Es wird von drei Partnern getragen: dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Hessischen Literaturrat. Der Hessische Literaturrat unterstützt mittels des Hessischen Literaturstipendiums den Aufenthalt von Autoren aus den hessischen Partnerregionen in Wiesbaden und nominiert im Austausch hessische Autoren für Auslandsaufenthalte.

Des Weiteren wurden in den Jahren 2006 und 2007 literarische Projekte mit Rumänien und der Tschechi­schen Republik gestartet. Rumänische Partnerin ist die Stiftung für Poesie von Mircea Dinescu und in Prag das Prager Literaturhaus deutschsprachiger Autoren.

Mehr Informationen und Bewerbungsmöglichkeiten gibt es auf der Website des Hessischen Literaturrates.

Ausschreibungen

Im Rahmen des Hessischen Literaturstipendiums werden zwei einmonatige Stipendien in Vilnius und Prag sowie ein zweimonatiges Stipendium in der Nouvelle-Aquitaine ausgeschrieben.

Seit dem Start des Stipendienprogramms im Herbst 2006 finden jährlich literarische Austauschprogramme zwischen der Nouvelle-Aquitaine und Hessen statt. 2022 läuft das Stipendium vom 5. September bis 31. Oktober 2022. Der Aufenthaltsort für die erste Stipendienhälfte (5. September bis 3. Oktober) ist das Chalet Mauriac (Saint-Symphorien). Vom 3. Oktober bis zum 31. Oktober erfolgt die Unterbringung in Zusammenarbeit mit Plumes de Léon in Saint-Léon-sur-Vézère (Dordogne).

Die gemeinsam organisierten Stipendienprogramme finden im Rahmen eines Kooperationsabkommens statt, das von der Agence culturelle de la Région Nouvelle-Aquitaine (ALCA) und dem Hessischen Literaturrat Anfang Oktober 2019 erneuert wurde. Ziel ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Nouvelle-Aquitaine und Hessen zu entwickeln und Schriftsteller*innen die Möglichkeit zu geben, ihren Wirkungskreis zu erweitern. Dabei soll auch die Literatur der jeweiligen Partnerregion einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Bewerbungen aus dem Bereich der Bande Dessinée (Comic / Graphic Novel) sind willkommen

Der Hessische Literaturrat gewährt für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 2.000 Euro pro Monat und finanziert die An- und Abreise bis maximal 500 Euro. Die Unterkunft und Unterstützung vor Ort wird durch ALCA bereitgestellt, ggf. anfallende Dolmetschkosten werden von ALCA übernommen ebenso wie die Reisekosten vor Ort, soweit sie durch Veranstaltungen oder Lesungen verursacht werden.

Teilnahmebedingungen:

  • Mindestens zwei selbständige oder unselbständige Veröffentlichungen literarischer Werke (nicht im Selbstverlag oder bei Verlagen mit Druckkostenzuschuss erschienen)
  • Übernahme der Kosten für An- und Abreise: Es besteht die Möglichkeit, beim Hessischen Literaturrat einen Reisekostenzuschuss von bis zu 500 Euro nach Vorlage der Originalbelege zu beantragen.
  • Hessenbezug: Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es muss jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte sein:
    • hier geboren zu sein,
    • hier studiert zu haben,
    • hier mehrere Jahre gewohnt oder
    • in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als Autor*in, Übersetzer*in, Lektor*in oder Dramaturg*in oder
    • sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation).

Verwandtenbesuche in Hessen oder kürzere Aufenthalte sind kein ausreichender Hessenbezug.

Erwartungen:

  • Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache (falls keine französischen Sprachkenntnisse vorhanden sind)
  • Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen u.ä. nach Absprache mit den Partnern vor Ort
  • Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen)
  • Verfassen eines Berichtes, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung; Inhalt: Eindrücke und Erlebnisse des Aufenthaltes schildern. Diese Schrift bleibt Eigentum des Autors / der Autorin. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).
  • Verfassen eines kurzen Ergebnisberichts zum Aufenthalt und dem Stipendium (1-2 Seiten)

Bewerbungsverfahren

  • Die Bewerbungen werden beim Hessischen Literaturrat eingereicht.
  • Die endgültige Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt durch den Hessischen Literaturrat im Einvernehmen mit der einladenden Organisation in Bordeaux.

Unterlagen

  • Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
  • kurzes Statement (1-2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in der Nouvelle-Aquitaine hervorgeht
  1. die Erwartungen an das ‚Hessische Literaturstipendium‘
  2. das individuelle Arbeitsvorhaben während des zweimonatigen Aufenthalts
  • Arbeitsproben (bis zu 5 Normseiten)
  • Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt (Familienbegleitung, Kontaktwünsche, Teilnahme an Sprachkurs [keine Kostenübernahme möglich] etc.)
  • Nachweise für den jeweiligen Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen, Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes oder Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer.
  • Einverständniserklärung für den Versand der Bewerbungsunterlagen über Wetransfer (kann jederzeit zurückgenommen werden)
  • Vorgabe: Aus organisatorischen Gründen ist die Bewerbung auf max. 10 Seiten zu begrenzen (inkl. der max. 5 Seiten Arbeitsprobe und der Nachweise). Bitte beschränken Sie sich daher im Lebenslauf und der Biografie auf die wesentlichen Angaben). Die Bewerbung sollte als zusammenhängende PDF-Datei (1 Dokument) per E-Mail eingereicht werden.

 Stipendiengeld:

  • Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt in der Regel anteilig pro vier Wochen (per Überweisung) und unter der Voraussetzung, dass der / die Stipendiat*in über den ganzen Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
  • Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der / die Stipendiat*in insgesamt länger als 7 Tage nicht anwesend sein, behält sich der Hessische Literaturrat vor, das Stipendiengeld anteilig zurückzufordern.

Bewerbungsunterlagen bitte schicken an: info@hessischer-literaturrat.de.

Fristen

  • Die Ausschreibung des Hessischen Literaturstipendiums Nouvelle-Aquitaine Herbst 2022
    beginnt am 15. Mai 2022.
  • Einsendeschluss ist der 30. Juni 2022.
  • Die Entscheidung über die Zuerkennung eines Stipendiums fällt bis Ende Juli 2022.

Das Hessische Literaturstipendium für einen Aufenthalt in Litauen wird zum 17. Mal ausgeschrieben. 2022 ist das Stipendium für den Monat September für vier Wochen in Vilnius angesetzt. Der Litauische Schriftstellerverband und der Hessische Literaturrat gewähren für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 2.000 Euro. Für den Zeitraum des Stipendiums wird eine Wohnung in Vilnius bereitgestellt.

Teilnahmebedingungen:

  • Übernahme der Kosten für An- und Abreise: Es besteht die Möglichkeit beim Hessischen
    Literaturrat einen Reisekostenzuschuss von bis zu 500 Euro nach Vorlage der Originalbelege zu beantragen.
  • Mindestens zwei Veröffentlichungen literarischer Werke (kein Selbstverlag)
  • Hessenbezug: Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es soll jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte z.B. sein
    • hier geboren zu sein und längere Zeit gelebt zu haben,
    • hier studiert zu haben,
    • hier mehrere Jahre gewohnt oder
    • in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als Autor*in, Übersetzer*in, Lektor*in oder Dramaturg*in oder
    • sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation).

Verwandtenbesuche in Hessen oder kürzere Aufenthalte sind kein ausreichender Hessenbezug.

Erwartungen an Stipendiat*innen:

  • Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache (falls keine litauischen Sprachkenntnisse vorhanden sind),
  • Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen etc. nach Absprache mit den Partnern vor Ort,
  • Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien in Litauen
     (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen),
  • Verfassen eines Berichtes, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung; Inhalt: Eindrücke und Erlebnisse des Aufenthaltes. Diese Schrift bleibt Eigentum der Autorin*des Autors. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).
  • Verfassen eines kurzen Ergebnisberichts zum Aufenthalt und dem Stipendium (1-2 Seiten)

Bewerbungsverfahren

  • Die Bewerbungen werden beim Hessischen Literaturrat eingereicht.
  • Die endgültige Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt durch den Hessischen Literaturrat im Einvernehmen mit der einladenden Organisation in Litauen.

Unterlagen

  • Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
  • kurzes Statement (1-2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in Litauen hervorgeht
  1. die Erwartungen an das ‚Hessische Literaturstipendium‘
  2. das individuelle Arbeitsvorhaben während des 4-wöchigen Aufenthalts
  • Arbeitsproben (bis zu 5 Normseiten)
  • Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt (Familienbegleitung, Kontaktwünsche, evtl. Teilnahme an einem Sprachkurs [Kosten müssen selbst getragen werden] etc.)
  • Nachweise für den Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen, Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes oder Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer.
  • Einverständniserklärung für den Versand der Bewerbungsunterlagen über Wetransfer (kann jederzeit zurückgenommen werden)
  • Vorgabe: Die Bewerbung ist auf max. 10 Seiten zu begrenzen (inkl. der max. 5 Normseiten Arbeitsprobe und der Nachweise). Bitte beschränken Sie sich daher im Lebenslauf und der Biografie auf die wesentlichen Angaben). Die Bewerbung sollte als zusammenhängende PDF-Datei (1 Dokument) per E-Mail eingereicht werden.

 Stipendiengeld:

  • Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt anteilig vor Ort, anteilig per Überweisung und in der Regel unter der Voraussetzung, dass der*die Stipendiat*in über den ganzen Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
  • Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der*die Stipendiat*in insgesamt länger als 7 Tage nicht anwesend sein, behält sich die einladende Organisation oder der Hessische Literaturrat im Auftrag der einladenden Organisation vor, das Stipendiengeld anteilig zurückzufordern.

Bewerbungsunterlagen:

Ihre Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte an: info@hessischer-literaturrat.de

Fristen

  • Die Ausschreibung des Hessischen Literaturstipendiums September 2022 in Litauen beginnt am 15. Mai 2022.
  • Einsendeschluss ist der 30. Juni 2022.
  • Die Entscheidung über die Zuerkennung des Stipendiums wird spätestens Ende Juli 2022 gefällt.

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