Wegweise im Abendrot, die Inschriften sind nicht zu erkennen

Kulturelle Bildung für alle

Für alle außerschulischen Projekte der kulturellen Bildung, bei denen aus formalen Gründen keine Förderung durch die Programme Kulturkoffer, LandKulturPerlen und Jugendkunstschulen möglich ist, können direkt beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Anträge auf Förderung gestellt werden. Nehmen Sie vor Antragsstellung gerne Kontakt mit uns auf, damit wir mögliche Fragen beantworten können.

Anträge auf eine Förderung eines Projektes der kulturellen Bildung sind vollständig und schriftlich (siehe unten) spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn an das Referat IV 3 zu richten. 

An wen wende ich mich?

Abteilung IV – Kunst und Kultur

Referat IV 3

Kulturelle Bildung, Kultur in den ländlichen Räumen, Umsetzung Masterplan Kultur und spartenübergreifende Kulturförderung

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