Ein Mann sitzt am Laptop und schreibt

Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren

Bitte beachten!

Anträge auf eine Förderung im Rahmen der Autorenstipendien sind für 2024 nicht mehr möglich. Sobald eine Antragstellung für 2025 möglich ist, finden Sie diese Information an dieser Stelle. 

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt jährlich Arbeitsstipendien an Autorinnen und Autoren. Diese Förderung zielt darauf, durch einen finanziellen Beitrag bei wirtschaftlichen Engpässen auszuhelfen, um die Arbeit an literarischen Werken zu unterstützen. Autorinnen und Autoren, die ihren Lebensmittelpunkt in Hessen haben, erhalten dadurch die Möglichkeit, ihren künstlerischen und oftmals sehr zeitintensiven Arbeitsprozess voranzutreiben.

Bitte beachten Sie: Es werden keine Druckkostenzuschüsse gewährt. Nur Buchprojekte in deutscher Sprache können berücksichtigt werden.

Mit ihrem Antrag reichen Sie bitte ein

  • eine Kurz-Vita,
  • eine Liste der Veröffentlichungen (mindestens zwei selbständig erschienene literarische Werke mit ISBN),
  • Darstellung der aktuellen finanziellen Notlage,
  • ein Exposé (ein bis zwei Seiten),
  • und eine Textprobe (fünf bis sechs Seiten).

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