Blick in die Dauerausstellung des Stadt- und Industriemuseums Rüsselsheim: Man sieht einen Oldtimer und Bronzebüsten
Museumsförderung in Hessen

In Hessen gibt es rund 400 Museen und Sammlungen in kommunaler oder privater Trägerschaft. Das Land Hessen fördert die kommunalen Museen über den Kommunalen Finanzausgleich. Die privaten Museen erhalten Projektfördermittel.

In beiden Fällen ist der Museumsverband Hessen erster Ansprechpartner. Als landesweit organisierter und tätiger Fachverband berät er die staatlichen, kommunalen und privatrechtlichen Museen in Hessen. Der Museumsverband Hessen wird durch das Land institutionell gefördert.

Förderung für kommunale Museen

Museen in kommunaler Trägerschaft können eine projektbezogene Förderung erhalten. Kommunale Träger sind zum Beispiel Kommunen, Landkreise, Städte und Gemeinden.

Für die Antragstellung gibt es eine Mindestgrenze. Sie liegt bei kommunalen Museen bei 12.500 Euro Gesamtkosten (brutto) für die als förderfähig anerkannten Projekte. Informationen zu jeweils geltenden Förderober- und - Untergrenzen für die Antragsstellung sind auf der Homepage des Museumsverbandes Hessen einsehbar.

Die kommunalen Museen reichen ihre Förderanträge im Onlineverfahren beim Museumsverband Hessen ein, über die der Vorstand des Museumsverbandes berät und anschließend eine Förderempfehlung an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur ausspricht. Das Ministerium stellt dann den Förderbescheid aus.

Detaillierte Informationen zum Ablauf und Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des Museumsverbandes Hessen.

Förderung für private Museen

Museen in privatrechtlicher Trägerschaft (etwa Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) können Projektmittel des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst erhalten.

Informationen zu jeweils geltenden Förderober- und - Untergrenzen für die Antragsstellung sind auf der Homepage des Museumsverbandes Hessen einsehbar.

Die privaten Museen reichen ihre Förderanträge im Onlineverfahren beim Museumsverband Hessen ein. Der Vorstand des Museumsverbandes berät über die Anträge und entscheidet im Beisein des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur über eine Förderung. Die Förderung wird über einen Zuwendungsvertrag geregelt.

Detaillierte Informationen zum Ablauf und Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des Museumsverbandes Hessen.

Kontakt
E-Mail
Sandra.Goetz@hmwk.hessen.de

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Referat Landesmuseen, Museen, Schlösser und Gärten