Wiesbaden. Der Hessische Landtag hat heute den Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes in zweiter Lesung verabschiedet. Damit ist der Weg frei für das Inkrafttreten der umfassenden Reform zum 1. Januar 2027. Die Novelle geht maßgeblich auf die vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur im September 2025 vorgelegten Eckpunkte zurück und modernisiert den Denkmalschutz in Hessen grundlegend.
Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels hat dazu im Landtag erklärt: „Mit der Verabschiedung endet ein sorgfältig austarierter Reformprozess. Mein Dank gilt den Regierungsfraktionen, den kommunalen Spitzenverbänden, den Eigentümer- und Wirtschaftsverbänden, der Denkmalfachwelt sowie allen Beteiligten, die mit großer Sachkunde und konstruktiven Vorschlägen zum Gelingen dieser Reform beigetragen haben. Mit dem neuen Hessischen Denkmalschutzgesetz schaffen wir einen modernen, digitalen und bürgernahen Rechtsrahmen für den Umgang mit unserem kulturellen Erbe.“