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Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Hessischer Landtag verabschiedet neues Denkmalschutzgesetz

Wiesbaden. Der Hessische Landtag hat heute den Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes in zweiter Lesung verabschiedet. Damit ist der Weg frei für das Inkrafttreten der umfassenden Reform zum 1. Januar 2027. Die Novelle geht maßgeblich auf die vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur im September 2025 vorgelegten Eckpunkte zurück und modernisiert den Denkmalschutz in Hessen grundlegend. 

Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels hat dazu im Landtag erklärt: „Mit der Verabschiedung endet ein sorgfältig austarierter Reformprozess. Mein Dank gilt den Regierungsfraktionen, den kommunalen Spitzenverbänden, den Eigentümer- und Wirtschaftsverbänden, der Denkmalfachwelt sowie allen Beteiligten, die mit großer Sachkunde und konstruktiven Vorschlägen zum Gelingen dieser Reform beigetragen haben. Mit dem neuen Hessischen Denkmalschutzgesetz schaffen wir einen modernen, digitalen und bürgernahen Rechtsrahmen für den Umgang mit unserem kulturellen Erbe.“

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FAQ

Fragen und Antworten zum neuen Denkmalschutzgesetz

Was bringt die Novelle, was ist bei Steuerbescheinigungen zu beachten? Wir haben die Antworten auf häufige Fragen.

Künftig sollen klare Fristen und gesetzliche Fiktionen, digitale Verfahren über das Bauportal Hessen sowie eine Neuregelung der Zusammenarbeit der Denkmalbehörden für schnellere Entscheidungen und weniger Bürokratie sorgen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Denkmalschutz- und Bauaufsichtsbehörden rechtssicher verzahnt und der Informationsaustausch zwischen den Unteren Denkmalschutzbehörden und der Denkmalfachbehörde ausgebaut, um die Eigentümerinformation zu ermöglichen. Die Novelle stärkt aber auch die Absicherung des Denkmalschutzes, indem etwa der Schutz vor illegalen Eingriffen verbessert und Regelungen zur Katastrophenvorsorge getroffen werden. Im Übrigen sollen die wirtschaftliche Zumutbarkeit für Eigentümerinnen und Eigentümer stärker in den Blick genommen sowie der Klimaschutz und die Energiewende besser berücksichtigt werden.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2027 werden die gesetzlichen Regelungen durch Verwaltungsvorschriften, Leitfäden und digitale Vorbereitungen flankiert. Ziel ist es, Kommunen, Denkmalbehörden sowie Eigentümerinnen und Eigentümer bestmöglich auf die neuen Verfahren vorzubereiten.

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