Rembrandts Gemälde "Saskia van Uylenburgh im Profil": Zu sehen ist eine junge Frau mit großem roten Hut, auf dem eine Feder steckt. Sie trägt ein rotes Kleid und einen goldenen Umhang

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter gibt es jetzt auch per Online-Antrag

Hessen hat Federführung für gemeinsames Projekt der Bundesländer

Wiesbaden. Ab heute können Kultureinrichtungen, Kunsthandel, Dienstleister und Bürgerinnen und Bürger ein neues Online-Verfahren im Pilotbetrieb nutzen, um Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter zu beantragen. Dazu gehört ein Vorab-Check mit wenigen Fragen, um festzustellen, ob eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall überhaupt nötig ist. Das hilft auch Personen, die nicht mit der Materie vertraut sind. Für Routinierte bietet das System einen Schnelleinstieg. Der richtige Antrag muss nicht mehr selbst ausgewählt werden, sondern wird anhand der Angaben ermittelt. Nahezu alle Bundesländer werden das Online-Verfahren perspektivisch anbieten. Personen, die ein Kulturgut aus Deutschland ausführen wollen, brauchen eine Genehmigung, wenn es ein bestimmtes Alter oder einen bestimmten Wert überschreitet oder wenn es sich um nationales Kulturgut handelt.

Wir alle sind es längst gewohnt, per App einzukaufen und Bankgeschäfte online zu erledigen – daran müssen auch unsere Behörden sich orientieren

Angela Dorn Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst

„Wir alle sind es längst gewohnt, per App einzukaufen und Bankgeschäfte online zu erledigen – daran müssen auch unsere Behörden sich orientieren. Das Online-Verfahren erleichtert Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter erheblich“, erklärt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Hier setzt Hessen ein starkes Signal für eine Digitalisierung, die das Leben leichter macht. Es ist sehr erfreulich, dass wir zahlreiche Bundesländer für unsere Lösung gewinnen konnten – das zeigt eindrucksvoll, dass Föderalismus und verteilte Zuständigkeiten kein Hinderungsgrund sind, wenn wir bereit sind, länder- und ressortübergreifend konstruktiv zusammenzuarbeiten.“

Pilotbetrieb soll Verfahren weiter testen und optimieren

Zum Start am heutigen 2. August ist das Verfahren außer für Hessen bereits für Hamburg, Sachsen und Bayern nutzbar; der Vorab-Check steht auch für weitere Bundesländer zur Verfügung. Der Pilotbetrieb dient dazu, das Verfahren weiter zu testen und zu optimieren. Es soll bis Ende 2022 so ausgebaut werden, dass auch die digitale Erteilung der Genehmigung möglich ist. Nutzerinnen und Nutzer können die Anwendung über die Verwaltungsportale der jeweiligen Bundesländer (verwaltungsportal.hessen.de) und das Internetportal zum Kulturgutschutz der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (kulturgutschutz-deutschland.de) aufrufen.

Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Das Online-Verfahren ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online anzubieten. Im Hinblick auf die Verwaltungsleistung „Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter“ ist Hessen für das Themenfeld „Steuern und Zoll“ federführend, das durch das Hessische Ministerium der Finanzen betreut wird. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst als für Hessen zuständige Kulturgutschutzbehörde ist fachlich für die Umsetzung verantwortlich. Das Online-Verfahren wird durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung technisch aufgesetzt und betrieben.

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