Wiesbaden. Das Land Hessen vergibt seit heute Brückenstipendien, um Künstlerinnen und Künstlern die Fortsetzung ihrer Arbeit in der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Sie sollen den Kulturschaffenden eine finanzielle Brücke in die Zeit nach der Pandemie bauen und dabei die Hilfen des Bundes ergänzen und Lücken schließen. Das Stipendium steht allen freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern mit Erstwohnsitz in Hessen offen, unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Insgesamt 3.600 Stipendien à 2.500 Euro können über die Hessische Kulturstiftung vergeben werden.
Mit Stipendien erneut auf gezielte Angebote setzen
„Wir haben bereits im vergangenen Jahr mit den Arbeits- und Projektstipendien des ersten Kulturpakets vielen Künstlerinnen und Künstlern geholfen. Mit dem Start der Brückenstipendien aus dem zweiten Kulturpaket setzen wir erneut auf gezielte Angebote“, erklärt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Mit dem Brückenstipendium bauen wir auf die Erfahrungen aus dem ersten Kulturpaket auf: Es vereint die niedrige Schwelle der Arbeitsstipendien mit der Idee des Projektstipendiums, innovative Projekte zu fördern. Sie sollen einen inhaltlichen Bezug zu Fragestellungen der Pandemie haben, der Vorbereitung von Projekten für nach dem Shutdown dienen oder auch den Ausfall von Engagements und Aufträgen ausgleichen. Wichtig für Soloselbstständige ist, dass die finanzielle Hilfe nicht auf die Hilfen des Bundes angerechnet wird. Ich freue mich, dass wir erneut mit der Hessischen Kulturstiftung kooperieren können. Sie hat bereits beim ersten Kulturpaket ihre Erfahrungen eingebracht und wurde von vielen Antragstellenden sehr für ihre umfassende und zugewandte Beratung gelobt – vielen Dank dafür.“
Ohne Kunst und Kultur keine Rückkehr zur Normalität
„Dank der Brückenstipendien des Landes können Künstlerinnen und Künstler ihre Arbeit, ihre Projekte fortsetzen oder neue anstoßen. Die Stipendien bieten mit ihrem praxisorientierten Arbeitsansatz zudem eine Perspektive für die Zeit nach Lockdown und weitreichenden Einschränkungen. Ich denke, uns allen ist im Zuge der Schließung von Ausstellungsräumen, Theatern und Kinos bewusst geworden, dass es ohne Kunst und Kultur keine Rückkehr zu einer neuen Normalität geben kann“, sagt Jutta Ebeling, Vorstandsvorsitzende der Hessischen Kulturstiftung.
"Ins Freie!": Anträge ab der Woche nach Ostern
Das Kulturpaket II im Volumen von insgesamt 30 Millionen Euro umfasst neben den Brückenstipendien auch eine Unterstützung der Verbände der Branche, damit diese Einrichtungen und Kunstschaffende besser im Umgang mit den vielgestaltigen Hilfsprogrammen beraten können. Ab der Woche nach Ostern können zudem Anträge für das Programm „Ins Freie!“ gestellt werden, das für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Potenzielle Antragsteller finden auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst bereits jetzt die Förderrichtlinien und weitere Hinweise, um ihren Antrag vorbereiten zu können. Ein weiterer Bestandteil des Kulturpakets II ist ein Programm zur Liquiditätssicherung von Theatern, Kinos und Musikspielstätten. Da es Bundesprogramme wie etwa die Überbrückungshilfen III und das angekündigte Zukunftsprogramm Kino III ergänzen soll, kann es erst starten, wenn alle Details zu diesen Programmen bekannt sind.