Ausschreibung 2025
Das Wissenschaftsministerium schreibt zum 16. Mal den Hessischen Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre aus. Der Preis wird für herausragende und innovative Lehrleistungen verliehen und ist 2025 insgesamt mit 115.000 Euro dotiert.
Jede staatliche und jede nichtstaatliche Hochschule in Hessen kann maximal fünf Vorschläge per Mail bis zum 14. Februar 2025 beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur einreichen. Die Hochschulen führen zuvor ein internes Auswahlverfahren durch. Die Abläufe und Fristen sind von Hochschule zu Hochschule verschieden.
Wie läuft die Entscheidungsfindung ab?
Wenn Sie an einer der 30 hessischen Hochschulen in Hessen studieren, lehren oder in der Verwaltung tätig sind, können Sie Ihrer Hochschulleitung geeignete Projekte für den Preis vorschlagen.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 14. Februar 2025 werden die von den Hochschulpräsidien eingereichten Anträge einer Jury übermittelt. Die Mitglieder der Jury, die sich aus Lehrenden und Studierenden sowie einer Vertreterin des Wissenschaftsministeriums zusammensetzt, begutachten dann die eingereichten Vorschläge. Nach Sichtung sämtlicher Anträge werden ausgewählte Projekte besucht, um sich vor Ort oder online ein genaues Bild der eingereichten Vorschläge zu machen.
Für das Antragsformular benötigen Sie neben dem Namen des Projekts eine aussagekräftige Begründung sowie weitere Unterlagen und wenn möglich eine Evaluation. Die Jury wird nach einer ersten Auswahlrunde aufgrund der schriftlichen Anträge einige Projekte näher kennenlernen. Daher ist auf dem Antragsformular eine Empfehlung zu geben, welche Lehrveranstaltung vor Ort oder online besucht werden soll.
Über das detaillierte Verfahren an Ihrer Hochschule können Sie sich bei der entsprechenden Kontaktperson informieren. Die Liste der Kontaktpersonen finden Sie unten.