Anträge auf eine Förderung im Rahmen der Autorenstipendien können ab 2025 nur noch in begrenzten Zeiträumen gestellt werden. Die erste Phase für Antragstellungen für 2025 beginnt am 1. November 2024 und endet am 28. Februar 2025. Sind nach der ersten Bewerbungsphase noch Fördermittel übrig, wird der Zeitraum für eine weitere Antragstellung an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei Engpässen
Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren
Achtung, neu!
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur vergibt jährlich Arbeitsstipendien an Autorinnen und Autoren. Diese Förderung zielt darauf, durch einen finanziellen Beitrag bei wirtschaftlichen Engpässen auszuhelfen, um die Arbeit an literarischen Werken zu unterstützen. Autorinnen und Autoren, die ihren Lebensmittelpunkt in Hessen haben, erhalten dadurch die Möglichkeit, ihren künstlerischen und oftmals sehr zeitintensiven Arbeitsprozess voranzutreiben.
Bitte beachten Sie: Es werden keine Druckkostenzuschüsse gewährt. Nur Buchprojekte in deutscher Sprache können berücksichtigt werden.
Mit ihrem Antrag reichen Sie bitte ein
- eine Kurz-Vita,
- eine Liste der Veröffentlichungen (mindestens zwei selbständig erschienene literarische Werke mit ISBN),
- Darstellung der aktuellen finanziellen Notlage,
- ein Exposé (ein bis zwei Seiten),
- und eine Textprobe (fünf bis sechs Seiten).