Herbsteiner Foaselt: Menschen ziehen durch die Straßen, das Bild zeigt einen Mann im bunten Kostüm, der springt

Regionale Kulturförderung, Heimat- und Brauchtumspflege

Bitte beachten!

Anträge auf eine Projektförderung im Rahmen der regionalen Kulturförderung und der Heimat- und Brauchtumspflege sind zurzeit nicht möglich. Sofern im Laufe des Jahres eine Antragsstellung erneut möglich sein sollte, finden Sie diese Information an dieser Stelle. In dringenden Angelegenheiten und bei Rückfragen nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Referat IV 3 auf (siehe unten).

Das Ministerium unterstützt Vereine bei dem Erhalt und der Pflege des Brauchtums in Hessen und die regionale Kulturarbeit. Ziele des Programms sind die Förderung der regionalen und landesweiten Identitätsbildung, die Förderung der Heimat- und Landesforschung und die Bereicherung des regionalen Kulturlebens.

Was wird gefördert?

Eine Förderung ist möglich für Projekte, Ausstellungen und Veranstaltungen, die künstlerische oder kulturelle Traditionen lebendig halten oder der Vermittlung historischer Zusammenhänge dienen. Ebenso kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Herstellung einer Publikation unterstützt werden oder andere Vorhaben der Heimatforschung, sofern diese einen künstlerisch-kulturellen Aspekt aufweisen.

Im Sinne eines regionalen Kulturlebens sind außergewöhnliche Vorhaben förderfähig, die in einem regionalen Zusammenhang stehen und das Kulturleben dementsprechend bereichern bzw. im Kontext einer kulturellen Regionalentwicklung durchgeführt werden.

Förderungen ähnlicher Aktivitäten und Projekte in einem allgemeineren Rahmen erfolgen auch durch die Hessische Staatskanzlei.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Karnevals- oder Fastnachtszüge, Volksfeste, Markt- und Schauveranstaltungen mit Volksfestcharakter (Mittelalterfeste, Burgfeste, Weihnachtsmärkte, Kirmes u.a.) sowie Bauvorhaben und Maßnahmen mit rein investivem Charakter (z. B. Anschaffungen von Gegenständen ohne künstlerisch-kulturellen Eigenwert).

Wie stelle ich einen Antrag?

Anträge auf Förderung im Rahmen der Heimat- und Brauchtumspflege, der Heimat- und Geschichtsvereine und der regionalen Kulturarbeit sind schriftlich und spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn an das Ministerium, Referat IV 3, zu richten. Sie müssen eine aussagefähige Projektbeschreibung und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. In diesem Plan müssen die Aufwendungen detailliert dargelegt sein und die geplante Finanzierung erläutert werden. Bei der Finanzierung ist der gewünschte Förderbetrag einzusetzen.

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