Graduiertenkollegs sind befristete Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung des graduierten wissenschaftlichen Nachwuchses: Doktorandinnen und Doktoranden erhalten hier die Möglichkeit, ihre Arbeit im Rahmen eines koordinierten, von mehreren Hochschullehrerinnen und -lehrern getragenen Forschungsprogramms zu erstellen. Sie werden dadurch in die Forschungsarbeit der am Kolleg beteiligten Einrichtungen einbezogen. Das zusätzliche Angebot eines systematisch angelegten Studienprogramms gewährleistet eine fundierte Einführung in und ein breiteres Verständnis für den Wissenschaftszweig, in dem die Arbeit entsteht.
Die Hochschulen stellen für die Graduiertenkollegs eine angemessene personelle und materielle Grundausstattung zur Verfügung. Sie sind Antragsteller und Empfänger der Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).
Antragsverfahren
Anträge auf Einrichtung und Förderung von Graduiertenkollegs und Internationalen Graduiertenkollegs sind in zwölffacher Ausfertigung gedruckt sowie als CD-ROM bei der Geschäftsstelle der DFG einzureichen; ein weiteres Antragsexemplar ist zeitgleich dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) zuzuleiten. Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Antrags durch die DFG ist eine befürwortende Erklärung des HMWK. Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte den Internetseiten der DFG.
Graduiertenkollegs an hessischen Hochschulen
An hessischen Universitäten bestehen zahlreiche Graduiertenkollegs. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf den entsprechenden Internetseiten der jeweiligen Hochschule.