Die UNESCO-Welterbeliste

Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Mit ihrem Welterbe-Programm schützt sie seit 1972 Zeugnisse vergangener
Kulturen, Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften. In Hessen gibt es derzeit sieben Welterbestätten: Das Kloster Lorsch (1991), die Grube Messel als erstes Weltnaturerbe Deutschlands (1995), das Welterbe Oberes Mittelrheintal (2002), die Grenzen des Römischen Reichs – Obergermanisch-Raetischer Limes (2005), die Alten Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas – Kellerwald-Edersee (2011), der Bergpark Wilhelmshöhe (2013) und die Mathildenhöhe Darmstadt (2021).

Antragsverfahren für das UNESCO-Welterbe

Aktuell steht die Fortschreibung der deutschen Tentativliste für das UNESCO-Welterbe an. Die Tentativliste ist eine Vorschlagsliste für zukünftige Nominierungen zur Aufnahme in die Welterbeliste. Pro Bundesland können zwei Nominierungsvorschläge in das aktuelle Auswahlverfahren eingebracht werden. Deutschland kann jedes Jahr eine Stätte bei der UNESCO nominieren. Die finalen Anträge für die Welterbeliste werden von der Bundesrepublik Deutschland beim Welterbezentrum der UNESCO in Paris offiziell eingereicht.

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst koordiniert die hessischen Antragsverfahren für die Welterbeliste und ist im Land, gegenüber dem Bund und den internationalen Partnern der für die Welterbestätten zuständige Ansprechpartner. Gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, dessen Präsident Prof. Dr. Markus Harzenetter Welterbe-Beauftragter der hessischen Landesregierung ist, betreut es die Welterbestätten im Land.

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