Über die Anerkennung oder Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen eines Studiums an ausländischen Hochschulen zur Fortsetzung oder Aufnahme eines weiteren Studiums entscheidet die jeweilige Hochschule.
Ausnahmen gelten für folgende Studiengänge:
Studiengänge in medizinischen Fächern und Pharmazie
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
Studiengänge im Veterinärwesen
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat Veterinärwesen
Landgraf-Philipp-Platz 3-7
35390 Gießen
Lehramtsstudiengänge
Landesschulamt und Lehrkräfteakademie
Kirchgasse 2
65185 Wiesbaden
Rechtswissenschaften
Hessisches Justizprüfungsamt
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden