Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur pflegt einen offenen und wertschätzenden Umgang miteinander. Inklusion ist nicht nur ein gesellschaftliches Ziel, sondern unsere persönliche Haltung. Wir sind eine inklusive Landesbehörde und erkennen die Verschiedenheit von Menschen mit ihrer jeweiligen Potenzialen und Bedürfnissen an. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Bewerbung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Wir fördern zudem die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen durch verschiedene Landesprogramme.
Bei uns wird Inklusion gelebt. Deshalb werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte mit gleicher Eignung bei der Einstellung bevorzugt berücksichtigt.
Ihr Arbeitsplatz
Unser Dienstgebäude befindet sich im Zentrum von Wiesbaden und sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht. Das Ministerium ist barrierefrei zugänglich und bietet kostenlose und sichere Stellplätze für Fahrräder sowie Parkmöglichkeiten für PKWs.
Aufgrund der zentralen Lage stehen zahlreiche Verpflegungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Dienststelle zur Verfügung. Die Kantine des Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat kann zudem jederzeit mit täglich wechselnden Gerichten genutzt werden. Der Zugang ist barrierefrei.
Im Rahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements bieten wir abwechslungsreiche Bewegungskurse, neue Räumlichkeiten mit Sport- und Cardiogeräten an.
Unser Profil
Die Vereinbarung von Beruf und Privatleben wird bei uns großgeschrieben. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, flexible Arbeitszeiten, das mobile Arbeiten, ein LandesTicket zur Nutzung des ÖPNV, Fortbildungsangebote und die Möglichkeit von Sabbatjahren.
Damit Sie sich bei uns wohlfühlen und sich bestmöglich einbringen können, richten wir Ihnen Ihren Arbeitsplatz nach Ihren Bedürfnissen ein und stellen Ihnen hierfür die erforderlichen technischen Hilfsmittel zur Verfügung. Dabei arbeiten wir eng mit unserer Schwerbehindertenvertretung und externen Stellen zusammen.
Schwerbehinderte Menschen erhalten folgende Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz:
- bis zu fünf Arbeitstage zusätzlichen bezahlten Urlaub (bei einer Fünftagewoche),
- Möglichkeit der Altersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr,
- besonderen Kündigungsschutz durch vorherige Zustimmung des Integrationsamtes.