Um dies sicherzustellen, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport Regelungen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (Staatsanzeiger 2019 Nr. 52, S. 1357 ff) veröffentlicht.
Nach Ziffer 3.5 der oben genannten Richtlinie ist in jeder Dienststelle eine Ansprechperson für Korruptionsprävention zu bestellen, die der Behördenleitung unmittelbar unterstellt ist.
Sowohl die Bediensteten als auch die Bürgerinnen und Bürger können und sollen sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens an die Ansprechperson für Korruptionsprävention wenden.
Die Ansprechperson für Korruptionsprävention des Hessisches Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) ist ausschließlich für Vorfälle zuständig, die beim oder im Zusammenhang mit dem HMWK aufgetreten sind. Sollte der Verdacht einer strafrechtlich zu verfolgenden Tat aufkommen, wird die Ansprechperson für Korruptionsprävention den Vorfall an die zuständigen Ermittlungsbehörden abgeben.
Die Ansprechperson ist grundsätzlich zur vertraulichen Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität der bzw. des Informierenden, jedoch nicht gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsorganen.
Der Kontakt zur Ansprechperson für Korruptionsprävention kann schriftlich mittels „vertraulich“ gekennzeichnetem Brief aufgenommen werden:
-VERTRAULICH-
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Ansprechperson für Korruptionsprävention
Rheinstraße 23-25
65185 Wiesbaden