Die Deutsche Künstlerhilfe wurde vom ersten Bundespräsidenten Prof. Heuss ins Leben gerufen. Sie lässt verdienten Künstlerinnen und Künstlern, die sich in einer besonderen wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Notlage befinden und in finanzielle Bedrängnis geraten sind, nach sorgfältiger Prüfung ihrer Lebensumstände Hilfe zukommen.
Die Zuwendungen der Deutschen Künstlerhilfe ersetzen keine Sozialhilfeleistungen und sind nicht dafür bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu begleichen. Die Unterstützung kann durch eine Dauerförderung (drei Jahre) oder durch die Gewährung einer einmaligen Zahlung erfolgen. Sie werden über das Bundespräsidialamt in Berlin beschieden und ausgezahlt.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur prüft für Antragstellende mit Wohnsitz in Hessen die Aufnahme in das Förderprogramm. Das positive Prüfergebnis wird an das Bundespräsidialamt zur Entscheidung weitergereicht.
Bitte beachten: Bei der Antragstellung werden personenbezogene Daten erhoben. Bitte senden Sie daher das folgende Dokument unterschrieben mit dem Antrag an die untenstehende E-Mail-Adresse. Ohne das unterschriebene Formblatt kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.