Mehrere Menschen betrachten im Raum verteilte Kunst in einem Atelier

Atelierförderungen

Kulturelles Raumprogramm

Das Land Hessen fördert mit dem kulturellen Raumprogramm Projekte, die an ungewöhnlichen Orten möglichst vielen Menschen in Hessen die Möglichkeit eröffnen, kulturelle Angebote zu erleben oder selbst zu gestalten. Durch die Förderung werden Räume eröffnet für künstlerische Aktivitäten und kulturelle Teilhabe.

Gefördert werden Projekte von Vereinen, Künstlern und Institutionen. Im Rahmen der Projekte werden für einen begrenzten Zeitraum Räumlichkeiten für künstlerische Zwecke zur Verfügung gestellt und der Zugang zu diesen ermöglicht. So soll Raum zur Partizipation und für ein gesellschaftliches Miteinander ausgebaut und gefördert werden.

Anträge auf Förderung im Rahmen des Kulturellen Raumprogramms sind spätestens schriftlich und 10 Wochen vor Projektbeginn an das Ministerium, Referat IV 3, zu richten. Sie müssen eine aussagefähige Projektbeschreibung und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. In diesem Plan müssen die Aufwendungen detailliert dargelegt sein und die geplante Finanzierung erläutert werden. Bei der Finanzierung ist der gewünschte Förderbetrag einzusetzen.

Bitte verwenden Sie das untenstehende Formular.

Das Hessische Atelierprogramm (HAP)

Das Hessische Atelierprogramm (HAP) ermöglicht es Künstlerinnen und Künstlern, einen Raum für ihr kreatives Schaffen zu finden und zu finanzieren. Das Förderprogramm gliedert sich in drei Bereiche: Mit HAP hessenweit, das sich an Künstlerinnen und Künstler richtet, die in Hessen außerhalb des Großraums Frankfurt am Main leben und arbeiten, ist eine Förderung der Nutzungskosten von Arbeitsräumen möglich. Künstlerinnen und Künstler aus dem Großraum Frankfurt können durch das HAP Studio-Programm am Standort Frankfurt von einer kostenfreien Bereitstellung von insgesamt zwölf Arbeitsräumen profitieren. Das HAP Austauschprogramm IEPA(International Exchange Programme for Artists) dient der internationalen Vernetzung. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten Wohn- und Arbeitsräume bei wechselnden Partnerorganisationen.

Da es sich beim HAP um eine Personenförderung und um keine explizite Projektförderung handelt, sind alle weitergehenden Informationen im Artikel

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