Kulturelles Raumprogramm
Das Land Hessen fördert mit dem kulturellen Raumprogramm Projekte, die an ungewöhnlichen Orten möglichst vielen Menschen in Hessen die Möglichkeit eröffnen, kulturelle Angebote zu erleben oder selbst zu gestalten. Durch die Förderung werden Räume eröffnet für künstlerische Aktivitäten und kulturelle Teilhabe.
Gefördert werden Projekte von Vereinen, Künstlern und Institutionen. Im Rahmen der Projekte werden für einen begrenzten Zeitraum Räumlichkeiten für künstlerische Zwecke zur Verfügung gestellt und der Zugang zu diesen ermöglicht. So soll Raum zur Partizipation und für ein gesellschaftliches Miteinander ausgebaut und gefördert werden.
Anträge auf Förderung im Rahmen des Kulturellen Raumprogramm sind vollständig und schriftlich (siehe unten) spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn an das Referat IV 3 zu richten. Sie müssen eine aussagefähige Projektbeschreibung und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. In diesem Plan müssen die Aufwendungen detailliert dargelegt sein und die geplante Finanzierung erläutert werden. Bei der Finanzierung ist der gewünschte Förderbetrag einzusetzen.