Blick in die Dauerausstellung des Stadt- und Industriemuseums Rüsselsheim: Man sieht einen Oldtimer und Bronzebüsten

Museumsförderung in Hessen

In Hessen gibt es rund 400 Museen und Sammlungen in kommunaler oder privater Trägerschaft. Das Land Hessen fördert die kommunalen Museen über den Kommunalen Finanzausgleich. Die privaten Museen erhalten Projektfördermittel.

In beiden Fällen ist der Museumsverband Hessen erster Ansprechpartner. Als landesweit organisierter und tätiger Fachverband berät er die staatlichen, kommunalen und privatrechtlichen Museen in Hessen. Der Museumsverband Hessen wird durch das Land institutionell gefördert.

Förderung für kommunale Museen

Museen in kommunaler Trägerschaft können eine projektbezogene Förderung erhalten. Kommunale Träger sind zum Beispiel Kommunen, Landkreise, Städte und Gemeinden.

Für die Antragstellung gibt es eine Mindestgrenze. Sie liegt bei kommunalen Museen bei 12.500 Euro Gesamtkosten (brutto) für die als förderfähig anerkannten Projekte. Auch eine Maximalgrenze gibt es: Das Antragsvolumen darf 160.000 Euro (brutto) pro Museumsträger nicht überschreiten.

Die kommunalen Museen reichen ihre Förderanträge beim Museumsverband Hessen ein, über die der Vorstand des Museumsverbandes berät und anschließend eine Förderempfehlung an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ausspricht.  Das Ministerium stellt dann den Förderbescheid aus.

Detaillierte Informationen zum Ablauf, Förderrichtlinien und Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des Museumsverbandes Hessen.

Kontakt

Sandra Götz

Referat Landesmuseen, Museen, Schlösser und Gärten

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Förderung für private Museen

Museen in privatrechtlicher Trägerschaft (etwa Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) können Projektmittel des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst erhalten.

Für die Förderung gibt es eine Mindestgrenze. Sie liegt bei privatrechtlichen Museen bei anerkannten Gesamtkosten von mindestens 3.000 Euro brutto und einer Zuwendung von 1.800 Euro. Auch eine Maximalgrenze gibt es: Das Antragsvolumen ist auf 130.000 Euro brutto pro Träger begrenzt.

Die privaten Museen reichen ihre Förderanträge beim Museumsverband Hessen ein. Der Vorstand des Museumsverbandes berät über die Anträge und entscheidet im Beisein des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst über eine Förderung. Die Förderung wird über einen Zuwendungsvertrag geregelt.

Detaillierte Informationen zum Ablauf, Förderrichtlinien und Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des Museumsverbandes Hessen.

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