Blick ins Frankfurter Struwwelpeter-Museum: Man sieht eine Multmediastation, den Struwwelpeter an der Wand, Bücher hinter Vitrinen

Die Auszeichnung "Museum des Monats"

Mit dem "Museum des Monats" zeichnet das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur besonders gelungene Museumsarbeit aus. Vor allem kleinere Häuser und Museen im ländlichen Raum sollen in den Fokus rücken. 

Für das „Museum des Monats“ gibt es ein Bewerbungsverfahren mit Jury. Ihr gehören jeweils zwei Vertreter und Vertreterinnen des Ministeriums und des Museumsverbands Hessen an. Zudem wird eine weitere Fachperson, je nach Schwerpunkthema, in die Jury berufen. Die Jury legt auch das Preisgeld für das jeweilige Museum fest – es liegt zwischen 1.000 und 2.000 Euro.

Die Schwerpunktthemen wechseln jedes Jahr. Im Jahr 2025 liegt der Fokus des Preises auf der Rolle von Museen als Orte kultureller Bildung, vor allem als außerschulische Lernorte: Es geht um innovative Vermittlungsangebote für Kinder und Jugendliche.

Bewerben können sich alle privatrechtlichen und kommunalen Museen, die die ICOM-Museumsdefinition anerkennen. Es dürfen grundsätzlich keine hauptamtlich museumsfachlichen Personen beschäftigt sein oder die Einwohnerzahl der Kommune, in der das Museum steht, darf nicht über 30.000 liegen. Eine Mitgliedschaft beim Museumsverband Hessen ist wünschenswert. Für den ersten Titel „Museum des Monats“ des Jahres 2025 können sich die Häuser vom 1. November bis zum 31. Dezember 2024 bewerben. Die Bewerbung kann digital eingereicht werden. 

Es handelt sich um eine Auszeichnung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (Ministerium) zur Würdigung der gesellschaftlich relevanten Arbeit von Museen. Es wird ein Preisgeld für zukunftsweisende Museumsarbeit verliehen. Durch den Preis soll das Museumsteam eine Anerkennung erfahren sowie eine stärkere öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt werden. Nicht zuletzt sollen auch andere Museen auf gute Beispiele gelungener Museumsarbeit hingewiesen werden. Die Entwicklung der Museumslandschaft in Hessen soll damit zum Ausbau, Pflege und Stärkung einer von Qualität geprägten, vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft Hessens beitragen.

Der Hessische Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur hat für jedes Vergabejahr ein Schwerpunktthema ausgewählt. Diese sind:

2025: Innovative Vermittlungsangebote

2026: Museen als Dritte Orte

2027: Nachhaltige Projekte

2028: Zukunftssicherung der Sammlungen 

Im Jahr 2025 liegt der Fokus des Preises auf der Sichtbarmachung von Museen als Orte kultureller Bildung, vor allem als außerschulische Lernorte. Eine besondere Bedeutung dafür haben Initiativen zur Vernetzung und Kooperation mit anderen Bildungspartnern. Es sollen innovative Vermittlungskonzepte ausgezeichnet werden. 

Bewerben können sich alle privatrechtlichen (z.B. gGmbH, e.V. etc.) und kommunalen Museen, die die ICOM-Museumsdefinition anerkennen. Zudem ist eine Mitgliedschaft beim MVH wünschenswert. Bewerben können sich ehrenamtlich getragene Museen und Museen mit hauptamtlichen wissenschaftlich Beschäftigen. Besonders berücksichtigt wird, wenn die Museumsarbeit durch ehrenamtliche Personen unterstützt wird. Sollten mehr als zwei hauptamtlich museumsfachliche Personen beschäftigt sein, darf die Einwohnerzahl der Kommune, in der das Museum steht, nicht über 30.000 liegen. Über Ausnahmefälle bezüglich der Zulassung der Bewerbung entscheidet die Jury. Beurteilt wird die Arbeit des Museums im Antragsjahr sowie im Vorjahr.

Es handelt sich um ein digitales Bewerbungsverfahren. Die Bewerbungsunterlagen können einmal jährlich im vierten Quartal für das Folgejahr beim Ministerium über eine für das Verfahren eingerichtete E-Mailadresse eingereicht werden (museum-des-monats@hmwk.hessen.de). Zu den Bewerbungsunterlagen zählen ein Motivationsschreiben, das durch Bildmaterial, Erfahrungsberichte, Pressestimmen und/oder Social Media Beiträge ergänzt werden kann sowie ein vom Ministerium gemeinsam mit dem Museumsverband Hessen (MVH) festgelegter Fragebogen. Der Fragebogen kann über die Website des Ministeriums sowie der des MVH abgerufen werden. Die Bewerbungsfrist für die Auszeichnung Museum des Monats 2025 beginnt am 1.11.2024 und endet am 31.12.2024. Die Jury wird im ersten Quartal des darauffolgenden Jahres tagen.

Über die Vergabe der Auszeichnung entscheidet eine Jury unter der Leitung des Ministeriums. Dieser gehören jeweils zwei Vertreter und Vertreterinnen des Ministeriums und des MVH an. Zudem wird eine weitere Fachperson, je nach Schwerpunkthema, in die Jury berufen. Über die bei der Jury mitwirkenden Personen können Sie sich auf der Website des Ministeriums informieren.

Die Auszeichnung ist mit einem variablen Betrag von 1.000 bis 2.000 Euro pro Auszeichnung dotiert. Die konkrete Höhe legt die Jury fest. Pro Jahr wird voraussichtlich eine Gesamtsumme in Höhe von 12.000 Euro für alle Auszeichnungen zur Verfügung stehen. Die Entscheidung der Reihenfolge der Vergabe der Auszeichnung liegt beim Ministerium. Das Preisgeld kann nach Erhalt der Auszeichnung über ein Formular beim MVH abgerufen werden. Die Jury entscheidet im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel. 

Die Übergabe der Auszeichnung erfolgt im Rahmen einer Verleihung durch den Hessischen Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Zudem wird das Ministerium die ausgezeichneten Museen im Rahmen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen.

Die Figur eines Bergbauarbeiters im Museum Großalmerode

Museum des Monats

Diese Museen wurden schon ausgezeichnet

Im Juni 2018 wurde das erste "Museum des Monats" ausgezeichnet. Seitdem sind viele Häuser mit hervorragender Museumsarbeit hinzugekommen.

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