Der Hessische Denkmalschutzpreis wird für denkmalpflegerische Maßnahmen verliehen, die im Rahmen der gegebenen Voraussetzungen (räumliche Lage, wirtschaftliche Situation, Umgang mit historischer Bausubstanz) durch individuelle Lösungen, handwerklich-technische Qualität und besonderes Engagement eine Vorbildwirkung erzielen und zum Nachahmen anregen.
Eingereicht werden können Projekte, deren Fertigstellung nicht länger als drei Jahre zurück liegt. Zeitgleich mit dem Denkmalschutzpreis wird auch der von der Hessischen Staatskanzlei gestiftete Ehrenamtspreis verliehen. Bei der Vergabe des Ehrenamtspreises steht das gemeinschaftliche Engagement für ein Kulturdenkmal im Vordergrund. Der Ehrenamtspreis ist eine Kategorie des Hessischen Denkmalschutzpreises.