Figuren mit Umfrageblöcken

Hessen-Monitor

Diese Ausschreibung ist Teil des Programms "Stärkung der Demokratieforschung". Antragsfrist ist der 30.11.2024 .

Die Finanzierung im Haushaltsjahr 2025 und in den Folgejahren steht derzeit noch unter Haushaltsvorbehalt.

Gegenstand der Förderung

Das HMWK wird die Entwicklung eines Forschungsvorhabens zu einer kleinräumigen, repräsentativen Umfrage zur politischen Kultur in Hessen fördern. Mit einem Forschungsvorhaben zum Monitor können sich verändernde Einstellungen und Meinungen der hessischen Bevölkerung empirisch beobachtet werden und dadurch wertvolle Informationen für Wissenschaft, Politik und Gesellschaft gewonnen werden. Das HMWK fördert die wissenschaftliche Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen für eine entsprechende repräsentative Bevölkerungsbefragung zu Demokratieakzeptanz, Demokratiezufriedenheit, Institutionenvertrauen, rechtsextreme Einstellungen etc.

Antragsberechtigung

  • Staatliche hessische Hochschulen,
  • In Hessen ansässige und vom Land geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder überregional finanzierte und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen und
  • hessische gemeinnützige Körperschaften in Nicht-Landesträgerschaft, wie Stiftungen und Vereine sowie Hochschulen außerhalb der Trägerschaft des Landes mit begründeten Beiträgen zur Demokratieforschung.

Antragsvoraussetzungen

  • Der Antrag umfasst mindestens zwei antragberechtigte Einrichtungen.
  • Mindestens eine staatliche hessische Hochschule ist am Projekt beteiligt. Diese ist auch Koordinatorin und Antragstellerin gegenüber dem HMWK und verantwortet die Mittelweiterleitung an die Partner.

Art und Umfang der Förderung

  • Es werden bis zu 280 Tsd. Euro für die Gesamtlaufzeit des Projekts der Etablierung eines Hessen Monitors gefördert. Die Projektlaufzeit sollte zwischen 12 und 18 Monaten betragen. Eine Abweichung in begründeten Fällen ist möglich.
  • Eine Ausschreibung von Mitteln zur weiteren wissenschaftlichen Begleitung ist möglich.
  • Die Zuweisung wird grundsätzlich im Wege einer Vollfinanzierung ge währt. Es sollte gewährleistet sein, dass die Förderung nicht lediglich bereits für das Projekt bereitstehende Eigenmittel des Zuweisungsempfängers ersetzt (Subsidiaritätsprinzip).
  • Als zuwendungsfähige Ausgaben gelten Personalausgaben, Sachausgaben (, Leistungen Dritter, Tagungsausgaben, Verbrauchsmaterial u. ä.), die unmittelbar für die Durchführung des Vorhabens anfallen.
  • Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen, kalkulatorische Kosten und Vorlaufkosten.

Antragsverfahren

  • Förderanträge müssen fristgerecht eingereicht werden, um eine Berücksichtigung im Auswahlprozess zu gewährleisten.
  • Der Antrag enthält, jeweils als separater Anhang, eine Antragsbegründung, den Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie einen zwischen allen Partnern vorabgestimmten Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit Regelung zur Weiterleitung von Mitteln.
  • Anträge müssen durch die Leitung der antragsberechtigten Hochschulen und Einrichtungen gezeichnet sein.
  • Die Antragstellerin erklärt den Bedarf an Fördermitteln in der Regel für die Dauer des laufenden Kalenderjahres sowie, sofern darüberhinausgehend, für die gesamte Projektdauer.
  • Alle Verbundpartner stellen sicher, dass im Rahmen des Verbundes keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
  • Wo immer zweckdienlich, ist die Nutzung etablierter Strukturen sowie existierender Datensätze und Materialsammlungen zu berücksichtigen.
  • Die Verbundpartner sollen möglichst weitgehend berechtigt sein, die im Rahmen des Verbundprojektes entstandenen Ergebnisse uneingeschränkt zu nutzen, soweit dem nicht Regeln zum Umgang mit geistigem Eigentum entgegenstehen. Gleichfalls ist ein nachhaltiges Verwertungskonzept der Ergebnisse über das Projekt hinaus im Sinne von Open Science vorzustellen. 

Bewertungs- und Entscheidungsgrundlagen

  • Der Antrag umfasst folgende Punkte, auf deren Grundlage die Bewertung erfolgt:
  1. Die Qualität des Projekts (Zielvorgaben, Vergleichbarkeit und Mehrwert zu bisherigen Verfahren, Methodik),
  2. gesellschaftliche Relevanz und Impact (direkter Einfluss der Ergebnisse auf den gesellschaftlichen Diskurs, Maßnahmen zur Verbreitung und langfristigen Verwertung der Ergebnisse)
  3. Implementierung (Projektpartner, Projektmanagement, Risiken, Projektplan)
  • Die Antragsbegründung umfasst nicht mehr als 15 Seiten.
  • Ausgewiesene externe Gutachtende sprechen eine Förderempfehlung aus.
  • Die Förderentscheidung wird durch das HMWK getroffen.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Alle Interessenten sind dazu angehalten, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung mit den genannten Ansprechpartnern in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.

Berichte

Die Projekte legen einen Zwischennachweis zum 31. März in jedem auf die Bewilligung folgenden Jahr beim HMWK vor, einen Verwendungsnachweis zum 30. Juni des Jahres, das auf die Beendigung des Projektes folgt. Der Nachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Mittel sowie das Ergebnis darzustellen und den vorgegebenen Zielen im Zeitraum eines Kalenderjahres gegenüberzustellen. 

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