Ausschreibung
Hessische Wissensnetzwerke
Die Finanzierung im Haushaltsjahr 2025 und in den Folgejahren steht derzeit noch unter Haushaltsvorbehalt.
Gegenstand der Förderung
Das HMWK unterstützt Gruppen von Forschenden, die – über verschiedene Einrichtungen hinweg – kooperieren und gemeinsame Arbeiten an einem Thema der Demokratieforschung vorbereiten wollen. So sollen stabile Kooperationsbeziehungen aufgebaut werden, die in übergreifenden Arbeiten und Projekten münden. Mit dem Ziel eine Verbundbildung zu erreichen, wird das HMWK Vernetzungsaktivitäten von Forschenden hessischer Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen finanzieren, die miteinander zu einem bestimmten Thema im Kontext der Demokratieforschung arbeiten wollen. Dazu stellt das HMWK Fördermittel zur Verfügung, um z.B. gemeinsame Workshops durchzuführen, Konzepte zu verfassen oder Tagungen zu besuchen. Auch diese Maßnahme dient der Vernetzung der hessischen Forschungslandschaft und soll u.a. von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch genutzt werden, um sich auf Anträge zur Einrichtung eines Forschungsverbundes vorzubereiten.
Antragsberechtigung
- Staatliche hessische Hochschulen,
- In Hessen ansässige und vom Land geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder überregional finanzierte und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen und
- hessische gemeinnützige Körperschaften in Nicht-Landesträgerschaft, wie Stiftungen und Vereine sowie Hochschulen außerhalb der Trägerschaft des Landes mit begründeten Beiträgen zur Demokratieforschung.
Antragsvoraussetzungen
- Hessische Vernetzungsprojekte müssen mindestens zwei antragberechtigte Einrichtungen umfassen.
- Mindestens eine staatliche hessische Hochschule ist am Projekt beteiligt. Diese ist auch Koordinatorin und Antragsstellerin gegenüber dem HMWK und verantwortet die Mittelweiterleitung an die Partner.
- Für die Förderung der Teilnahme an europäischen oder internationalen Projekten ist kein hessischer Verbund nötig. In diesem Fall ist eine Einzelantragsstellung ohne Partner möglich.
Art und Umfang der Förderung
- Es werden Förderungen von i.d.R. bis zu 30 Tsd. Euro, in Ausnahmefällen bis zu 75 Tsd. Euro je Netzwerk für die Gesamtlaufzeit des Netzwerks gefördert. Die Projektlaufzeit sollte zwischen 3 und 18 Monaten betragen. Eine Abweichung ist in begründeten Fällen möglich.
- Die Zuweisung wird grundsätzlich als Projektförderung im Wege einer Vollfinanzierung gewährt. Es sollte gewährleistet sein, dass die Förderung nicht lediglich bereits für das Projekt bereitstehende Eigenmittel des Zuweisungsempfängers ersetzt (Subsidiaritätsprinzip).
- Als zuwendungsfähige Ausgaben gelten Personalausgaben, Sachausgaben (Leistungen Dritter, Tagungsausgaben, Verbrauchsmaterial u. ä.), die unmittelbar für die Durchführung des Vorhabens anfallen.
- Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen, kalkulatorische Kosten und Vorlaufkosten.
Antragsverfahren
- Anträge werden im Netzwerk gemeinsam ausgearbeitet. Die Partner des Wissensnetzwerks regeln ihre Zusammenarbeit vertraglich. Der Antrag enthält, jeweils als separate Anhänge, die Antragsbegründung, den Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie den vorabgestimmten Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit Passagen zur Weiterleitung der Mittel. Nur bei vollständig vorliegenden Anträgen aller Beteiligten ist eine Entscheidung möglich.
- Anträge müssen durch die Leitung der antragsberechtigten Hochschulen und Einrichtungen gezeichnet sein.
- Die Antragstellerin erklärt den Bedarf an Fördermitteln in der Regel für die Dauer des laufenden Kalenderjahres sowie, sofern darüberhinausgehend, für die gesamte Projektdauer.
- Alle Verbundpartner stellen sicher, dass im Rahmen des Verbundes keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
- Wo immer zweckdienlich, ist die Nutzung etablierter Strukturen sowie existierender Datensätze und Materialsammlungen zu berücksichtigen.
- Die Verbundpartner sollen möglichst weitgehend berechtigt sein, die im Rahmen des Verbundprojektes entstandenen Ergebnisse uneingeschränkt zu nutzen, soweit dem nicht Regeln zum Umgang mit geistigem Eigentum entgegenstehen.
- Projekte sollen bereits im Antrag einen Ausblick auf das Potential für nachhaltige Strukturentwicklungen in der hessischen Forschungslandschaft geben; soweit möglich auch auf eine dauerhafte Finanzierung und zusätzliche Drittmitteleinwerbungen eingehen im Sinne eines konkreten Verstetigungskonzepts inklusive plausibler Zeit- und Finanzplanung.
Bewertungs- und Entscheidungsgrundlagen
- Der Antrag umfasst folgende Punkte, auf deren Grundlage die Bewertung erfolgt:
- Die Qualität des Netzwerkes (Zielvorgaben, Mehrwert zu bisherigen Vernetzungs- und Diskursmöglichkeiten, Formate),
- gesellschaftliche Relevanz und Impact (direkter Einfluss der Ergebnisse auf den gesellschaftlichen Diskurs, längerfristiger Impact, Maßnahmen zur Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse)
- Implementierung (Projektpartner, Projektmanagement, Risiken, Projektplan)
- Die Antragsbegründung umfasst nicht mehr als 5 Seiten.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Alle Interessenten sind dazu angehalten, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung mit den genannten Ansprechpartnern in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.
Berichte
Die Projekte legen einen Zwischennachweis zum 31. März in jedem auf die Bewilligung folgenden Jahr beim HMWK vor, einen Verwendungsnachweis zum 30. Juni des Jahres, das auf die Beendigung des Projektes folgt. Der Nachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. In dem Sachbericht sind die Verwendung der Mittel sowie das Ergebnis darzustellen und den vorgegebenen Zielen im Zeitraum eines Kalenderjahres gegenüberzustellen.