Im Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 haben sich Bund und Länder dazu verpflichtet, ausgewählte Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vollständig digital anzubieten. Im Fokus stehen dabei die Nutzerfreundlichkeit sowie die Optimierung im Bereich E-Government im internationalen Vergleich. Mit der Novellierung des OZG (OZG 2.0) wird das Ziel der Digitalisierung im öffentlichen Sektor fortgesetzt.
Als Teil der Öffentlichen Verwaltung haben sich alle 14 staatlichen Hochschulen des Landes in der hessischen OZG-Arbeitsgemeinschaft zusammengetan und setzen hochschulspezifische Verwaltungsleistungen wie zum Beispiel die Bewerbung, Immatrikulation und Beurlaubung vom Studium digital um.
Im Projekt werden übergeordnete Themenfelder wie Barrierefreiheit, ePayment und rechtssichere Bescheide berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt teilweise koordiniert, teilweise hochschulindividuell - je nach Synergiemöglichkeiten und spezifischen Anforderungen. Ziel ist es, zentrale Teile der Hochschuladministration für die Zielgruppen auf ein international modernes digitales Niveau zu bringen.