Blick auf den Turmanbau des Roten Schlosses in Tann.

Turmanbau des Roten Schlosses in Tann

Der zweite Preis des Hessischen Denkmalschutzpreises in der Kategorie „Burg und Schloss“ ging 2024 an Michael Freiherr von der Tann für den Erhalt des Wohnturmes des Roten Schlosses.

Objekt: Turmanbau des Roten Schlosses in Tann

Preisträger: Michael Freiherr von der Tann

Architekturbüro: Alfred von Soden

Preis: 2. Preis in der Kategorie Burg und Schloss, 3000 €, Bronzeplakette und Urkunde

Votum der Jury

Die Jury lobte das Engagement des Preisträgers für den Erhalt des im 16. Jhdt. erbauten Wohnturmes des Roten Schlosses in Tann in der Rhön. Besonders herausragend sei die Entscheidung, den mittelalterlichen Turmfuß freizulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auch von der behutsamen Freilegung der dekorativen Wandmalereien zeigte sich die Jury sehr beeindruckt. Lobenswert sei zudem die aufwändige und umfangreiche Fachwerkinstandsetzung, sowie die Verwendung eines Leichtlehmputzes zur Wärmedämmung. Durch das Engagement des Preisträgers sei es nun möglich, wertvolle Geschichtszeugnisse wieder zu erleben. Zweifellos trage dies auch zur Attraktivität der Region bei.

Detail auf freigelegte Ornamente an der Fassade.

Hintergrund

Der Turmanbau des Roten Schlosses ist ein markantes Wahrzeichen der Stadt Tann. Die durchgeführte Maßnahme soll den Turm nach langem Leerstand wieder nutzbar machen. Zu Beginn der Arbeiten wurde unvermutet der mittelalterliche, mit Schutt verfüllte Turmfuß entdeckt und mit archäologischer Begleitung sechs Meter tief freigelegt. Doch auch oberhalb der Erde gab es wertvolle Funde von dekorativen Wandmalereien, die ebenfalls freigelegt und gesichert werden konnten. Um den Turm bewohnbar zu machen, garantieren eine denkmalgerechte Innendämmung und Kastenfenster nach historischem Vorbild die Verbesserung des Wärmeschutzes. Das Fachwerk wurde aufwändig instandgesetzt und mit Leinöl gestrichen. Die Maßnahme zeugt von einer gelungenen Zusammenarbeit aller am Bau beteiligten Handwerksbetriebe, dem Architekten, den Denkmalbehörden und dem Eigentümer.

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