Stimmen zum Digitalpakt 2.0
Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus: „Digitalisierung ist für Hochschulen der zentrale Schlüssel, um Lehre und Forschung zukunftsfähig zu gestalten und mehr Innovation und Geschwindigkeit im Wissenstransfer zu erreichen. Durch den ersten Digitalpakt konnten die Hochschulen bereits die Digitalisierung mit einem ordentlichen Schub voranbringen. Mit dem heute abgeschlossenen zweiten Pakt werden die Hochschulen auch in die Lage versetzt, auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. Bei allen am Digitalpakt beteiligten Hochschulen ist ein Glasfaseranschluss vorhanden, eine Quote von 100 Prozent.“
„Der jetzt geschlossene Digitalpakt 2.0 ist ein notwendiger Schritt hin zu einer dauerhaften Finanzierung der Digitalisierung an den hessischen Hochschulen. Dabei ist insbesondere die Überführung von Mitteln in das Sockelbudget der Hochschulen positiv hervorzuheben“, sagt Prof. Dr. Thomas Nauss, Sprecher der Konferenz der hessischen Universitäten.
„Die Digitalisierung zählt zu den wichtigen Daueraufgaben aller Hochschulen. Betroffen sind alle Kernbereiche: Lehre, Forschung und Verwaltung. Insofern sind wir froh, dass das Sockelbudget des Digitalpakts jeder Hochschule in finanziell herausfordernden Zeit Planungssicherheit gibt. Mit Blick auf den Wettbewerb um IT-Fachkräfte müssen wir konkurrenzfähig bleiben und langfristige Perspektiven bieten“, erläutert Prof. Dr. Karim Khakzar, Sprecher der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.
„Auch für die Kunsthochschulen gilt: Digitalisierung und KI gewinnen zunehmende Bedeutung für Produktion und Distribution von Kunst. Wir wollen diese Entwicklung aktiv mitgestalten. Wir haben uns mehr gewünscht, wir begrüßen aber, dass uns der Digitalpakt dauerhaft zusätzliche Mittel im Sockelbudget zusichert. Die Projektmittel, die der Digitalpakt darüber hinaus zu Verfügung stellt, benötigen wir möglichst unbürokratisch, um auf Innovationsfeldern mitspielen zu können“, erklärt Prof. Elmar Fulda, Sprecher der Kunsthochschulen.
Über den Digitalpakt 2.0
Im Jahr 2020 hat das Land Hessen mit seinen Hochschulen einen bundesweit einzigartigen Digitalpakt abgeschlossen. In den vergangenen fünf Jahren wurden 112 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt: So konnte zum Beispiel an jeder Hochschule ein Digital Transformation Office eingerichtet werden, um die vielfältigen Prozesse der Digitalisierung mit professionellem Know-how zu stärken und um Synergieeffekte zu erzielen. Im Netzwerk für digitale Lehre Hessen (Hessenhub) entwickelten und entwickeln alle Hochschulen gemeinsam Instrumente und Konzepte für eine zukunftsfähige digitale Lehre.
Mit dem Digitalpakt 2.0 wird dieser Kurs – auch unter den derzeit herausfordernden finanziellen Rahmenbedingungen – fortgesetzt. Die Digitalisierung als neue Daueraufgabe der Hochschulen finanziell unterstützen, die kontinuierliche Weiterentwicklung bestehender Strukturen ermöglichen und zugleich Raum für neue und innovative Vorhaben schaffen, das sind die wesentlichen Ziele des neuen Digitalpakts.
Der Digitalpakt 2.0 adressiert die folgenden, zentralen Aspekte:
- Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Hochschulen,
- Stärkung der Zusammenarbeit der hessischen Hochschulen nach dem Prinzip „together first“,
- kontinuierliche Weiterentwicklung bestehender und Aufbau neuer Strukturen in Forschung, Kunst, Lehre und Verwaltung,
- kooperative Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung und entsprechender gesetzlicher Vorgaben,
- Stärkung der digitalen Souveränität und Resilienz der hessischen Hochschulen,
- neue, innovative und explorative Vorhaben.
Im Mittelpunkt der Projektförderung des Digitalpakts 2.0 werden mehrjährige Digitalisierungsvorhaben stehen, die von den projektbeteiligten Hochschulen gemeinsam angegangen und umgesetzt werden. Der Digitalpakt 2.0 soll die hessischen Hochschulen stärken und ihnen ermöglichen, ihre Rolle in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft aktiv zu gestalten.
Mit sechs Jahren Laufzeit schafft der Digitalpakt 2.0 Planungssicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit für die kommenden Jahre. Er tritt, ebenso wie der Hessische Hochschulpakt 2026-2031, zum 1. Januar 2026 in Kraft.