Der Hessische Landtag hat das Gesetz zur Einführung des integrierten Jura-Bachelors beschlossen. Es tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Zukünftig können Studierende der Rechtswissenschaften somit einen Bachelorabschluss beantragen.
Der Hessische Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Timon Gremmels, erklärt: „Die neue Gesetzgebung schafft für Studierenden der rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengänge eine zusätzliche Perspektive. Sie erwerben schon während des Studiums Fachwissen und Fähigkeiten, mit denen sie auch dann erfolgreich viele Berufe ergreifen können, wenn sie das Staatsexamen nicht ablegen wollen oder nicht bestehen. Indem wir mit dem integrierten Bachelor of Laws einen auch international anschlussfähigen Hochschulgrad schaffen, werden für Studierende, die im Verlauf ihres Studiums bereits vorzeigbare Leistungen erbracht haben, zusätzliche Perspektiven für Beruf und Studium eröffnet.“
Das Gesetz tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Es sieht vor, dass Studikerende der Rechtswissenschaften künftig einen Bachelorabschluss beantragen können. Auf Antrag können Universitäten mit der Gesetzesänderung Studierenden einen Bachelorgrad verleihen, wenn sie erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind oder von diesem festgestellt worden ist, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Den Abschluss erhalten sie dann, wenn sie eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung abgelegt haben. Die Universitäten haben zudem die Möglichkeit, zusätzliche Voraussetzungen aufzustellen. Dadurch wird der Hochschulautonomie Rechnung getragen und eine Vielfalt der Regelungen ermöglicht, die nicht zuletzt zur Qualitätssicherung beiträgt. Die Prüfung, ob die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt ist, wird durch das Justizprüfungsamt vorgenommen. Die Prüfung der weiteren universitären Voraussetzungen sowie die Verleihung des Bachelorgrades erfolgt durch die Universität.