Forscherin im Labor

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Deutlich bessere Bedingungen für die studentischen Hilfskräfte und den wissenschaftlichen Mittelbau

Mindestlohn auf bundesweitem Spitzenniveau / Ausbau der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse wird fortgeführt

Wiesbaden. In den Verhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen haben sich heute das Land und die Gewerkschaften auch über Rahmenbedingungen für die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte und den weiteren Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse geeinigt. In der Tarifeinigung verpflichtet sich das Land, studentischen Hilfskräften einen Mindeststundenlohn von 13,46 Euro zu zahlen und diesen künftig entsprechend der Tarifsteigerungen zu erhöhen. Auch die Regelmindestbeschäftigungsdauer von einem Jahr und ein Regelbeschäftigungsvolumen von zehn Wochenstunden werden vorgesehen.

Ausbau der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse

Das Land verpflichtet sich zudem, den mit dem vergangenen Hochschulpakt begonnenen Ausbau der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse in der kommenden Hochschulpaktperiode fortzuführen. Ein Ausbau auf mindestens 1.850 Stellen (Vollzeitäquivalente) soll als landesseitige Position in die Verhandlungen zur nächsten Generation des Hochschulpakts und der Zielvereinbarungen eingebracht werden. 
„Mit der Tarifeinigung konnten die Beschäftigungsbedingungen für studentische Hilfskräfte deutlich verbessert werden. Auch hinsichtlich der notwendigen Entfristungen für wissenschaftliche Mitarbeiter sind wir einen großen Schritt vorangekommen. Bei der Entlohnung der studentischen Hilfskräfte wurde sogar ein bundesweites Spitzenniveau erreicht“, so Wissenschaftsminister Timon Gremmels und ergänzt: „Es wurde ein guter Kompromiss ganz im Sinne des gemeinsamen Ziels erreicht, die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen für den wissenschaftlichen Nachwuchs und den Mittelbau zu verbessern.“

Ergebnis trägt Hochschulautonomie Rechnung

Minister Gremmels betont außerdem, dass das heutige Ergebnis der Autonomie der Hochschulen Rechnung trägt: „Mir war wichtig, dass den Hochschulen die notwendigen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zielerreichung gelassen werden. Natürlich stellen die heutigen Beschlüsse für unsere Hochschulen auch eine Aufgabe dar, ich sichere ihnen bei der Umsetzung meine volle Unterstützung zu.“

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