Wiesbaden. Vor zehn Jahren hat Hessen Neuland betreten: Als erstes Bundesland eröffnete es seinen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) die Möglichkeit, in forschungsstarken Fachrichtungen ein eigenständiges Promotionsrecht zu erhalten. Bei einer Podiumsdiskussion mit Feierstunde im Museum Wiesbaden hat Wissenschaftsminister Timon Gremmels heute gemeinsam mit Gästen aus Hochschul- und Forschungslandschaft auf die Entwicklungen des HAW-Promotionsrechts geblickt.
Positive Bewertung und Vorbildcharakter
„Als Hessen das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften einführte, gab es einen Aufschrei. Kritiker fürchteten einen wissenschaftlichen Dammbruch. Heute wissen wir: Das hessische HAW-Promotionsrecht ist ein Erfolgsmodell“, so Wissenschaftsminister Timon Gremmels. „Eine unabhängige wissenschaftliche Kommission hat es 2022 positiv evaluiert. Mittlerweile hat die Mehrzahl der Bundesländer nachgezogen, viele davon haben sich am hessischen Vorbild orientiert. Hochschulen für angewandte Wissenschaften entwickeln Lösungen für konkrete Herausforderungen – ob in der Industrie, im Gesundheitswesen oder im sozialen Bereich – und tragen dazu bei, Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Das Promotionsrecht und die damit verbundene Forschungsleistung von Doktorandinnen und Doktoranden stärken diese Rolle.“
Acht Promotionszentren
In Hessen gibt es derzeit acht Promotionszentren. Dort betreuen rund 200 forschungsstarke Professorinnen und Professoren rund 320 Doktorandinnen und Doktoranden. Seit der Gründung der ersten Zentren wurden 97 Promotionen erfolgreich abgeschlossen.
Das Land hat den Aufbau der Promotionszentren und die Stärkung der Forschung an HAW intensiv unterstützt. In die Forschungsstrukturen an HAW flossen in den vergangenen zehn Jahren fast 80 Millionen Euro. Ein Schwerpunkt lag auf dem Aufbau eines wissenschaftlichen Mittelbaus an HAW, aus dem vor allem Qualifikationsstellen finanziert wurden. Das Mittelbauprogramm ist mittlerweile verstetigt. Mit dem neuen Hochschulpakt wurden 13 Millionen Euro pro Jahr in die Grundfinanzierung der Hochschulen überführt.