Wiesbaden. Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen verändert. Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben. Gleichzeitig können die Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden.
Hessen hatte in beiden Bereichen den Beschluss der Ministerpräsidenten konsequent umgesetzt. Sowohl im Sport als auch bei den Musik- und Kunstschulen will die Landesregierung allerdings im Gleichklang mit den anderen Bundesländern bleiben und hat deshalb die entsprechenden Regeln angepasst.
„Die Hessinnen und Hessen sollen trotz Pandemie die Möglichkeit haben, sich fit zu halten und auch gemeinsam sportlich aktiv zu sein. Wir haben uns dazu auch noch einmal intensiv mit dem Landessportbund beraten“, erklärte Innen- und Sportminister Peter Beuth. Der gemeinsame Beschluss lehnt sich an die Regelungen in anderen Bundesländern an. Er sieht vor, dass die bislang – nach der aktuellen Regelung – geschlossenen Sportanlagen wieder öffnen können und von Sporttreibenden alleine, zu zweit oder mit dem gemeinsamen Haushalt genutzt werden dürfen. Auch Sport als Individualsport im öffentlichen Raum wie etwa Joggen, Radfahren oder Wandern wie auch Reiten, Rudern oder Segeln sei weiterhin unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen möglich.
„Gemeinsam mit dem Landessportbund wollen wir Freizeit- und Amateursport ermöglichen. Es ist aber wichtig, dass Sportlerinnen und Sportler sich an die Regeln halten. Oberstes Ziel bleibt es, Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, sagte Peter Beuth. Der Landessportbund habe zugesagt, dass die verbindlichen Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen in den Vereinen auch eingehalten würden.
Das Corona-Kabinett hat ebenfalls beschlossen, dass Musik- und Kunstschulen wieder geöffnet werden können, die derzeit geschlossen sind. Auch hier müssen die Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden. Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn erklärte: „Wir wollen hier im Konzert der Bundesländer bleiben und haben dies auch im Einvernehmen mit den betroffenen Verbänden abgestimmt.“ Insgesamt wurden die aktuellen sowie neuen Regelungen zum Sport sowie den Kunst- und Musikschulen mit den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen, so dass jetzt vor Ort die Möglichkeit besteht, die entsprechenden Sportanlagen und Musik- und Kunstschulen unter den Voraussetzungen der neuen Verordnung zu öffnen.
Diese Verordnung gilt ab sofort.