Wiesbaden. Die am Dienstag beschlossene Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes wird unter anderem die Qualität im Studium weiter verbessern helfen, die Strategiefähigkeit der Hochschulen und ihr Potenzial zur Gewinnung exzellenter Köpfe stärken und die Teilhabe und Transparenz erweitern. Den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte – also Studierende ohne Abitur – wird es nach erfolgreicher Evaluation des Modellversuchs weiter geben.
Positive Resonanz
Wissenschaftsministerin Angela Dorn hob in der abschließenden Dritten Lesung des Gesetzes im Plenum des Hessischen Landtages am Dienstag die positive Resonanz hervor, auf die es in der Anhörung gestoßen war: „Das Centrum für Hochschulentwicklung CHE spricht von einem wissenschaftspolitischen Quantensprung: Die Umstellung auf ergebnisorientierte Zielvereinbarungen auf hochschulspezifische Strategien und Profile könne in ihrer Signalwirkung kaum überschätzt werden, sie stärke die Eigenverantwortung der Hochschulen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst sieht Aspekte, die die Attraktivität der Hochschulen erhöhen und damit die internationale Konkurrenzfähigkeit steigern. Und der Präsident der Frankfurt University of Applied Sciences, Prof. Dr. Frank Dievernich, hat das neue HHG als Zukunftsgesetz bezeichnet – eine Formulierung, der ich mich gern anschließe und die wir als Auftrag verstehen.“
Vielfalt an Hochschulen wächst
„Genau deshalb haben wir Hessische Hochschulgesetz weiterentwickelt: Wir wollen unsere Hochschulen verlässlich unterstützen“, so Ministerin Dorn weiter. „Kern unserer Hessischen Hochschulstrategie sind eine deutlich gesteigerte und verlässliche Grundfinanzierung und verlässlich vereinbarte Ziele. Das Hessische Hochschulgesetz flankiert diese Strategie. Dazu gehört die Qualität des Studiums und der Lehre: Die Vielfalt an den Hochschulen wächst seit Jahren – das ist gut so, denn unsere Gesellschaft braucht viele kluge und kreative Köpfe, die unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen mitbringen. Ihnen wollen wir Chancengerechtigkeit geben, damit sie ihre Potenziale entfalten können.“
Hochschuldidaktische Fähigkeiten im Fokus
Deshalb werden unter anderem hochschuldidaktische Fähigkeiten künftig eine stärkere Rolle spielen, auch in Berufungsverfahren. Auch eine regelmäßige Evaluierung der Lehre unter Beteiligung der Studierenden wird vorgesehen. Außerdem wird mit dem Gesetz eine neue Personalkategorie geschaffen, die „Hochschuldozentur“. Sie eröffnet Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen Fokus auf die Lehre legen, einen neuen Karriereweg, und setzt so einen Anreiz für exzellente Lehre. Alle Studiengänge sollen möglichst so gestaltet sein, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können, und zudem sollen besondere Teilzeitstudiengänge eingerichtet werden. „Wer die persönlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium mitbringt, soll nicht daran scheitern, dass jemand neben dem Studium arbeitet oder Kinder oder Angehörige zu betreuen hat“, so Ministerin Dorn. Auch digitale Formate werden im Hochschulgesetz verankert.
Mehr Flexibilität
Weitere Neureglungen betreffen die Flexibilität der Hochschulen, die künftig leichter eigene Governance-Regeln treffen können, wenn es der Strategiefähigkeit und Profilbildung dient. Berufungsprozesse sollen schlanker, Frauen stärker gefördert und Partizipation und Dialog innerhalb der Hochschule verbessert werden. Dazu werden unter anderem die Studienkommissionen gestärkt und Studierende dadurch stärker in die Weiterentwicklung von Studium und Lehre eingebunden.
Zeitgemäßes Hochschulgesetz
„Wir schaffen ein zeitgemäßes Hochschulgesetz, das unseren autonomen Hochschulen neue Möglichkeiten gibt“, so das Fazit der Ministerin. „So sollen die Studierenden ebenso wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Potenziale besser entfalten können, damit die Hochschulen ihre wichtige Aufgabe als Herz der Wissensgesellschaft auch in einer sich verändernden Welt weiter und noch besser erfüllen können.“