Wiesbaden. Die für Hochschulen zuständigen Ministerien der Länder streben an, den vom Fehler der Johann Wolfgang Goethe-Universität bei der Zulassung von Medizin- und Zahnmedizin-Studierenden betroffenen Bewerberinnen und Bewerbern einen Studienplatz in einem ihrer Wunschstudiengänge anzubieten. Für den entsprechenden Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom Donnerstag ist das Land Hessen sehr dankbar. Dabei wird ein Verfahren angestrebt, das die Verteilung der Bewerberinnen und Bewerber möglichst so abbildet, als wäre der Fehler nicht geschehen. Dies betrifft insbesondere alle Bewerberinnen und Bewerber, die neben dem Angebot aus Frankfurt eines einer anderen Universität hatten, aber auch jene, die aufgrund ihrer Rangposition Chancen auf eine Zulassung im Nachrückverfahren hatten. Dazu sollen die Hochschulen in ganz Deutschland freigewordene Plätze direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung melden. Für den Fall, dass die so erhaltenen Plätze nicht ausreichen, streben die Länder – neben besonderen Anstrengungen der Goethe-Universität – eine weitergehende solidarische Unterstützung für zusätzliche Kapazitäten an anderen Hochschulen in geringem Umfang pro Bundesland an.
„Der Fehler, der an der Goethe-Universität passiert ist, ist für die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber ein sehr schwerwiegender Vorgang mit teils weitreichenden Folgen. Umso dankbarer bin ich allen Beteiligten in den Ländern, insbesondere den koordinierenden Ländern Bayern und Sachsen-Anhalt, bei den Hochschulen und bei der Stiftung für Hochschulzulassung für ihre Bereitschaft, die Folgen dieses Fehlers möglichst zu beseitigen“, erklärt Hessens Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Die Hochschulzulassung ist ein technisch und rechtlich hochkomplexer Prozess. Sowohl an der Goethe-Universität und in meinem Ministerium als auch bei der Stiftung für Hochschulzulassung und der KMK arbeiten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Tagen mit großem Engagement daran, eine Lösung zu ermöglichen. Ich bin sehr froh, dass sich dank dieser bundesweiten Solidarität eine solche Lösung nun abzeichnet.“
„Die Länder bedauern sehr, dass es beim Zulassungsverfahren im Bereich Human- und Zahnmedizin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main zu einem Problem gekommen ist. Dieses muss, soweit möglich, korrigiert werden“, sagt KMK-Präsidentin und Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Karin Prien. „Die Goethe-Universität Frankfurt unternimmt jetzt schon besondere Anstrengungen, um den Fehler zu beheben. Es ist gut, dass die Länder sich jetzt auf ein Vorgehen geeinigt haben, auch um die Goethe-Universität nicht allein mit den Problemen zu lassen und für die Bewerberinnen und Bewerber Klarheit zu schaffen. Dies soll bis Mitte September erfolgen. Die Länder befinden sich dazu in engen Abstimmungen mit den Hochschulen.“
Die Goethe-Universität hatte durch einen Übermittlungsfehler 282 freie Plätze mehr in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin an die Stiftung für Hochschulzulassung gemeldet, als tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Universität hatte daraufhin die bereits erteilten Zulassungen wieder zurückgenommen. Für die 31 betroffenen Bewerberinnen und Bewerber im Fach Zahnmedizin hebt die Goethe-Universität die Rücknahme auf und bietet ihnen Studienplätze an, wie sie am Donnerstag mitteilte.