Wiesbaden. Die am Mittwoch im Hessischen Landtag beschlossene Novellierung des Hessischen Bibliotheksgesetzes stärkt die Bedeutung der Büchereien als kulturelle Räume, legt einen Fokus auf ihre Rolle bei der demokratischen Teilhabe und stellt sicher, dass alle sie uneingeschränkt nutzen können. In der Zweiten Lesung betonte Angela Dorn, Ministerin für Wissenschaft und Kunst, dass das hessische Gesetz bereits bisher nach Einschätzung vieler Expertinnen und Experten vorbildhaft gewesen sei und mit den nun vorgenommenen Anpassungen die Rolle der Bibliotheken noch klarer definiere.
Viel mehr als stilles Schmökern
„Bibliotheken stärken unseren Geist auf vielfältige Art und Weise – das geht weit über das stille Schmökern hinaus“, sagte Ministerin Dorn in ihrer Rede. „Hier werden Horizonte erweitert, wenn Schriftstellerinnen und Schriftsteller ihre eigenen Werke präsentieren und Zuhörende mit Freunden und Fremden darüber diskutieren. Hier treffen sich Schülerinnen und Schüler, um für die nächste Präsentation zu recherchieren oder gemeinsam Hausaufgaben zu erledigen. Engagierte Bibliotheksteams organisieren Bücher-Rallyes, Konzerte, Filmvorstellungen, die in einem geschützten Raum der Bildung und Neugier Menschen mit den unterschiedlichsten Hintergründen zusammenbringen. Kurz: Bibliotheken sind Orte des prallen Lebens, die dabei helfen, dass alle Menschen ihre Potenziale entfalten und Zugang zur Bildung und Kultur finden können.“
Stärken Bibliotheken als Orte der Kultur
Ministerin Dorn zitierte den Experten für Bibliotheksrecht Prof. Dr. Eric W. Steinhauer, der in der Anhörung zum Gesetz Hessen als eines „der konzeptionell führenden Länder“ in der Bibliotheksgesetzgebung bezeichnet hatte. „Wir stärken mit dem Gesetzesentwurf die Bibliotheken als Orte der Kultur und sorgen dafür, dass sie ihr attraktives Kulturangebot durch Kooperationen weiter ausbauen können“, erläuterte Ministerin Dorn. „Wir betonen die Rolle der Bibliotheken bei der demokratischen Teilhabe, zu der sie mit dem freien Zugang zu Wissen und Bildung beitragen. Und wir definieren sie als barrierefreie Orte der Begegnung und Kommunikation, die Menschen durch geeignete Informations- und Medienangebote unterstützen.“
Fördergeld für Projekte
„Öffentliche Bibliotheken sind eine kommunale Aufgabe – und das ist auch gut so“, betonte Dorn. „Ihr Angebot muss sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Stadt oder Gemeinde orientieren.“ Das Land Hessen stellt über die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken Fördermittel für ausgewählte Projekte zur Verfügung. Seit 2020 fördert es zudem spezifisch Projekte der Digitalisierung. Insgesamt stehen 1,65 Millionen Euro zur Verfügung, Hessen liegt damit bei der Förderung pro Einwohner über dem Bundesschnitt.