Für die Frage der Vertragsverlängerung des Intendanten des Wiesbadener Staatstheaters gilt eine verbindliche Erklärungsfrist sowohl für die Träger des Theaters, also das Land Hessen in Abstimmung mit der Stadt Wiesbaden, als auch den Intendanten, die noch bis zum Jahresende läuft. Allerdings sieht eine weitere Regelung vor, dass die Vertragsparteien sich bis zum 15. September verständigen, ob und zu welchen Bedingungen das Vertragsverhältnis verlängert werden soll. Die Ministerin hat mit der Stadt dazu Gespräche geführt und wollte nun mit Intendant Laufenberg das persönliche Gespräch führen. Dabei ist ein Fehler in der Terminierung unterlaufen. Irrtümlich war davon ausgegangen worden, die Frist laufe noch bis zum Ende des Monats. Dafür hat sich Ministerin Angela Dorn heute bei Herrn Laufenberg persönlich entschuldigt.
Vorklärung war noch nicht abgeschlossen
Tatsächlich sollte heute eine Einladung für ein Gespräch in den kommenden Tagen vereinbart werden. Hintergrund für die späte Terminierung ist, dass bei dem Gesprächstermin neben der Vertragsverlängerung weitere wichtige Angelegenheiten des Staatstheaters zur Sprache kommen sollen, die direkt mit Herrn Laufenberg besprochen werden sollten. Hierzu war die die Vorklärung noch nicht abgeschlossen.
Konstruktive Zusammenarbeit ist Ziel
Herr Laufenberg hat gestern brieflich und öffentlich mitgeteilt, dass er ab der Spielzeit 2024/2025 nicht mehr zur Verfügung steht. Diesen Schritt respektieren wir. Die Ministerin dankt Herrn Laufenberg bereits heute für seine künstlerischen Verdienste am Staatstheater Wiesbaden. Sie hat das gleiche Ziel, das auch der Intendant in seinem Schreiben nennt: eine konstruktive Zusammenarbeit für die letzten Jahre seiner Intendanz.