Eine Übergangslösung für die Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Volkshochschulen, Musikschulen und vielen anderen Bildungseinrichtungen ist auf den Weg gebracht. Der Deutsche Bundestag hat gestern eine Änderung im Sozialgesetzbuch beschlossen. Danach tritt bei Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch den Versicherungsträger eine Versicherungspflicht erst am dem 1. Januar 2027 ein, von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen wird bis dahin abgesehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer Selbstständigkeit ausgegangen sind und die betroffene Lehrkraft zustimmt. Der Beschluss muss nun noch vom Bundesrat bestätigt werden.
Stark gemacht für einen Übergangszeitraum
Dazu Staatssekretär Christoph Degen: „Es ist eine gute Nachricht, insbesondere für unsere Hoch- und Musikschulen, dass nun mehr Rechtssicherheit für einen Übergangszeitraum geschaffen wird. Der Bundestagsbeschluss gibt den betroffenen Musik- und Hochschulen sowie anderen Bildungseinrichtungen mehr Zeit zur Umstellung. Die akut drohenden Zahlungen und Nachforderungen haben vielen große Sorgen bereitet, weshalb wir uns auf allen Ebenen für eine Übergangslösung stark gemacht haben. Kulturelle Bildung zu stärken und Teilhabe zu ermöglichen ist uns ein Herzensanliegen. Den Übergangszeitraum müssen nun alle Beteiligten nutzen, um dauerhaft Rechtssicherheit im Hinblick auf die Beschäftigungsverhältnisse von Lehrenden zu schaffen.“
Über das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts
Auslöser dieser Situation ist das so genannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022. Es hatte weitreichende Auswirkungen auf die Prüfung des Erwerbsstatus von Honorarlehrkräften und hat bei Hochschulen, Musikschulen und vielen anderen Bildungseinrichtungen zu einer großen Verunsicherung im Hinblick auf die Fortführung der bisherigen Beschäftigungspraxis geführt. Diese befürchteten existenzgefährdende Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen.