Szene aus einem Theaterstück mit Jugendlichen.

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Weniger Bürokratie für Aktive in der Kultur auf dem Weg zur Förderung durch das Land

Neue Richtlinie vereinfacht Anträge und Nachweispflichten

Wiesbaden. Mit einer neuen Richtlinie vereinfacht Hessen den Zugang für Kreative, Initiativen und Vereine zu Fördergeld des Landes. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst greift damit Anregungen aus dem Beteiligungsprozess zum im Februar beschlossenen Masterplan Kultur auf. Die neue Kulturförderrichtlinie gilt ab sofort und erleichtert vor allem für Förderungen von bis zu 10.000 Euro Antragstellung, Förderbedingungen und Nachweisverfahren.

Bürokratische Hürden sind niedriger

„Gerade kleine Kulturinitiativen und individuelle Künstlerinnen und Künstler tun sich oft schwer damit, Fördergeld vom Land zu beantragen: Sie wollen kreativ sein und Kunst auf die Beine stellen – Antragsformulare empfinden sie als lästige Hürde. Zugleich müssen wir als Land selbstverständlich darauf achten, dass wir sorgfältig mit Steuergeld umgehen und die Mittel auch ihren Zweck erfüllen. Die neue Richtlinie stellt das weiterhin sicher, wird aber den Aufwand für die Geförderten beträchtlich verringern“, erklärte Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Vor allem im Bereich der Förderungen unter 10.000 Euro legen wir die bürokratischen Hürden deutlich niedriger. Damit setzen wir Anregungen um, die viele aus der Kulturszene in den Beteiligungsformaten zum Masterplan vorgetragen haben. Ich danke dem Finanzministerium und dem Hessischen Rechnungshof für die konstruktive Zusammenarbeit.“

Verwendungsnachweis wird einfacher

Die neue Richtlinie gilt für alle Sparten der Kulturförderung, zusammen mit den jeweiligen spezifischen Regeln etwa für Literatur- oder Musikförderung. Sie vereinfacht unter anderem den so genannten Verwendungsnachweis: Bisher müssen Geförderte nach Abschluss eines Projekts in der Regel eine detaillierte Liste aller Einnahmen und Ausgaben samt aller Belege vorlegen, um nachzuweisen, dass sie das Landesgeld sachgerecht verwendet haben. Künftig wird bis zu einer Fördersumme von 10.000 Euro ein „vereinfachter Verwendungsnachweis“ ausreichen, der die Einnahmen und Ausgaben summarisch entsprechend dem bewilligten Finanzierungsplan darstellt. Erst ab 10.000 Euro ist die Liste der Einzelposten nötig, und auch dann sind keine Belege einzureichen. Sie können aber – ähnlich wie bei der Einkommensteuer – stichprobenhaft angefordert werden.

Neue Richtlinie

Szene aus einem Theater-Integrationsprojekt: Die Darstellerinnen und Darsteller sind wie Hexen und Zauberer verkleidet, tragen bunte Kostüme und lange Perrücken und stehen lachend zusammen

Weniger Bürokratie

Die neue Richtlinie für die Förderung von Kunst und Kultur

Mit einer neuen Richtlinie vereinfachen wir den Zugang für Kreative, Initiativen und Vereine zu Fördergeld des Landes.

Eine erweiterte Festbetragsfinanzierung nimmt Druck von den Antragstellenden: Statt wie seit rund 30 Jahren für Förderbeträge bis zu 5.000 Euro ist sie künftig bis 10.000 Euro möglich. Das bedeutet eine konkret in der Höhe festgelegte Förderung. Auch falls das Projekt mehr Einnahmen verzeichnet als geplant oder sich kostengünstiger realisieren lässt, wird keine Rückzahlung nötig. Ebenfalls bis zu einer Förderung von 10.000 Euro gibt es künftig ein automatisiertes Auszahlungsverfahren: Geld fließt innerhalb von zwei Wochen nach Bestandskraft der Bewilligung. Damit entfällt auch die bisherige Pflicht, dass die Antragstellenden nachweisen müssen, dass sie Eigen- und Fremdmittel zuerst verbraucht haben. Das entlastet die Geförderten ebenso wie die Landesverwaltung.

Ehrenamtliche Tätigkeiten dürfen berechnet werden

Eine weitere Verbesserung ist, dass ehrenamtliche Tätigkeiten als kalkulatorische Kosten in die Projektkalkulation aufgenommen werden dürfen. Das erhöht nicht die Förderung, aber es erleichtert es den Geförderten, den nötigen Eigenanteil bei der Finanzierung zu erbringen. Auch können Antragstellende künftig bis zu 5 Prozent (maximal 10.000 Euro) der zuwendungsfähigen Ausgaben als Sachkostenpauschale erhalten. Das hilft Initiativen zum Beispiel bei Bürokosten und anderen „Overhead“-Aufwendungen, die nicht direkt zum geförderten Projekt gehören, ohne die aber gar keine Projekte zustande kämen. Und schließlich wird künftig der vorgezogene Maßnahmenbeginn bei Förderungen von bis zu 10.000 Euro automatisch gewährt. Das bedeutet, dass im Fall der Bewilligung auch Kosten erstattet werden, die vor der Bewilligung entstanden sind. Bisher musste das eigens beantragt werden.

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