Die damalige Hausspitze des hessischen Wissenschaftsministeriums und die Leitungen der 14 Hochschulen des Landes haben im März 2022 individuelle Zielvereinbarungen für die kommenden Jahre unterzeichnet. Sie legen für jede Hochschule konkrete Ziele fest, deren Erfüllung zum Teil für die Finanzierung durch das Land relevant ist. Vorangegangen war ein Strategieprozess, in dem die Hochschulen festgelegt haben, auf welche Ziele sie sich besonders konzentrieren wollen. Zentrale Elemente für alle sind dabei unter anderem eine bessere Betreuungsrelation, der Ausbau der dauerhaften Beschäftigung, die Erhöhung des Studienerfolgs und eine Stärkung der Nachhaltigkeit in allen Handlungsbereichen.
Mutig und individuell
Zielvereinbarungen der Hochschulen
Für jeweils sechs Ziele sind jährliche Meilensteine definiert, deren Erreichen finanziell honoriert wird; bestimmte Geldbeträge aus dem Hochschulpakt fließen also nur, wenn sie erreicht sind. Dabei konnte jede Hochschule zwei besonders profilbildende Ziele individuell wählen, je zwei quantitative und zwei qualitative Ziele haben alle gemeinsam: den Ausbau der dauerhaften Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals, die Verbesserung der Betreuungsrelation, die Stärkung der Durchlässigkeit im Bildungssystem und die Förderung der Nachhaltigkeit. Alle 14 Hochschulen verpflichten sich, die Anzahl des dauerhaftbeschäftigten wissenschaftlich-künstlerischen Personals insgesamt um 30 Prozent gegenüber 2018 zu steigern und zugleich den prozentualen Anteil am gesamten wissenschaftlich-künstlerischen Personals innerhalb ihrer jeweiligen Hochschulgruppe anzugleichen. Die Betreuungsquote soll sich von insgesamt 72 Studierende pro Professur im Jahr 2017 auf 61 Studierende pro Professur steigern.
Ziele für gute Lehre und Studienerfolg
Aus dem Strategieprozess sind viele weitere Ziele hervorgegangen, auf allen Tätigkeitsfelder der Hochschulen, Studium und Lehre, Forschung, Transfer, Internationalisierung, Personalentwicklung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und bauliche Entwicklungsplanung. Auch für die gute Lehre und den Studienerfolg wurden konkrete Ziele vereinbart, denn hier liegt der Schlüssel für Bildungsgerechtigkeit, besonders für Studierende, deren Eltern nicht studiert haben, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die nicht aus der Schule, sondern aus dem Beruf in das Studium kommen – sie alle sollen sich nach ihren Möglichkeiten entwickeln und so dazu beitragen können, Lösungen für die globalen Herausforderungen zu entwickeln.
Das planen Universitäten, HAW und Kunsthochschulen
Im Verbund mit Kooperationspartnerinnen und -partnern werden die Universitäten ihre zentralen Forschungsfelder weiter profilieren. Auch zur zukunftsorientieren Gestaltung guter Lehre haben sie mit dem Land Ziele vereinbart.
Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften werden ihre Aktivitäten im Bereich Forschung weiter ausbauen und ihre Forschungsprofile stärken. Dazu gehört auch der Ausbau des wissenschaftlichen Mittelbaus, zu dem die Hochschulen als Teil der Zielvereinbarungen ihre Konzepte vorgelegt haben.
Für die Kunsthochschulen stehen, neben dem Aufwuchs des Mittelbaus und der Weiterentwicklung ihrer spezifischen Forschungsprofile, die Einführung neuer Schwerpunktsetzungen der Lehre im Fokus, etwa im Bereich der Zukunftsthemen wie Gegenwartsorientierung, gesellschaftlicher Verantwortung und Nachhaltigkeit in der Kunst.
Was heißt das im Detail?
Unten finden Sie die individuellen Zielvereinbarungen für jede Hochschule des Landes zum Download.