Das Kunstgebäude in Marburg von außen

Hessischer Denkmalschutzpreis

Seit 1986 wird der Hessische Denkmalschutzpreis jährlich vergeben. Er würdigt vorbildliches Engagement in der Denkmalpflege und wird Privatpersonen, bürgerschaftlichen Initiativen oder Körperschaften verliehen.

Der Hessische Denkmalschutzpreis wird für denkmalpflegerische Maßnahmen verliehen, die im Rahmen der gegebenen Voraussetzungen (räumliche Lage, wirtschaftliche Situation, Umgang mit historischer Bausubstanz) durch individuelle Lösungen, handwerklich-technische Qualität und besonderes Engagement eine Vorbildwirkung erzielen und zum Nachahmen anregen.

Eingereicht werden können Projekte, deren Fertigstellung nicht länger als drei Jahre zurück liegt. Zeitgleich mit dem Denkmalschutzpreis wird auch der von der Hessischen Staatskanzlei gestiftete Ehrenamtspreis verliehen. Bei der Vergabe des Ehrenamtspreises steht das gemeinschaftliche Engagement für ein Kulturdenkmal im Vordergrund. Der Ehrenamtspreis ist eine Kategorie des Hessischen Denkmalschutzpreises.

Denkmalschutzpreis

Das Fachwerkhaus Hünstetten von außen

Denkmalschutzpreis

Das sind die preisgekrönten Objekte

Der Hessische Denkmalschutzpreis ehrt Privatpersonen und Organisationen, die mit individuellen Lösungen, handwerklich-technischem und besonderem Einsatz Denkmäler instandgesetzt oder erforscht haben.

Wie ist der Preis dotiert?

Der Hessische Denkmalschutzpreis wird jährlich durch das Land Hessen vergeben und ist mit insgesamt 27.500 Euro dotiert. Die LOTTO Hessen GmbH stiftet 20.000 Euro. Der Ehrenamtspreis der Hessischen Staatskanzlei ist Teil der Landeskampagne „Gemeinsam aktiv - Bürgerengagement in Hessen“ und ist mit 7.500 Euro dotiert. Die Anzahl und Dotierung der Preise wird von der Jury festgelegt. Die Preisverleihung findet im Sommer in der Rotunde des Biebricher Schlosses statt. Geldpreise werden nur an private Eigentümer oder bürgerschaftliche Initiativen verliehen.

Wer sitzt in der Jury?

Über die Verleihung entscheidet eine fachkundige und unabhängige Jury im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens. Der Bereisung und Besichtigung der Objekte mit abschließender Jurysitzung ist ein erstes Auswahlgremium vorgeschaltet, bei der die zur Bereisung vorgesehenen Objekte von Vertreterinnen und Vertretern der Denkmalbehörden und des Handwerks ermittelt werden. Den Juryvorsitz übernimmt Dr. Markus Harzenetter, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen.

Wer kann Preistäger oder Preistägerin sein?

Preisträger können Einzelpersönlichkeiten, Eigentümer, bürgerschaftliche Initiativen oder Körperschaften sein. Leistungen auf allen Gebieten des Denkmalschutzes, der archäologischen Denkmalpflege, der Bau- und Kunstdenkmalpflege, der städtebaulichen Denkmalpflege, der Industriedenkmalpflege oder der Gartendenkmalpflege können gewürdigt werden. Die Auszeichnung mit dem Hessischen Denkmalschutzpreis ist an die abgeschlosseneSanierung eines Objektes geknüpft. Die Fertigstellung sollte nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Die Bewerbung muss von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörden, der Denkmalfachbehörde oder von Fördervereinen und Initiativen vorgeschlagen werden, die eng mit den Denkmalschutzbehörden zusammenarbeiten. Die Denkmalschutzbehördenund das Landesamt für Denkmalpflege beraten die eingegangenen Vorschläge mit den Denkmalbeiräten. Selbstvorschläge sind unzulässig.

Details zu Bewerbungsform und -fristen erteilt das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

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