Vielfach benötigen Behörden zur Bearbeitung der Anträge ihrer Antragsteller eine Gleichwertigkeitsfeststellung. Hierbei kann es sich beispielsweise um Ämter für Ausbildungsförderung oder Arbeitsagenturen handeln. Diese Behörden können sich unmittelbar bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZABÖffnet sich in einem neuen Fenster) erkundigen, wie ein ausländischer Bildungsnachweis zu bewerten ist. Sofern diese Behörden eine Gleichwertigkeitsfeststellung vom Antragsteller verlangen, kann dieser die Behörde auf die gutachterliche Tätigkeit der ZAB hinweisen.
Er kann aber auch selbst bei der ZAB eine zweckfreie Bewertung seines Abschlusses beantragen. Informationen zum Antrag auf eine zweckfreie Bewertung finden Sie im Artikel über